Rauchverbot am Arbeitsplatz:Gefahr in der Zigarettenpause

Zu teuer, zu unproduktiv: Der Mittelstand will die Raucherpausen streichen. Die Gesetze sind auf der Seite von Arbeitgebern und Nichtrauchern - doch der Vorschlag birgt auch Gefahren. Ein Arbeitsrechtler erklärt, wo die Tücken eines Verbots liegen.

Verena Wolff

Der Albtraum jedes Rauchers? Die Zigarette nur noch in der Pause, keine Kippe zwischendurch im Raucherraum oder vor der Tür. Rauchende Mitarbeiter der Stadtwerke Köln erleben schon jetzt, was auch in anderen deutschen Büros bald harte Realität sein könnte. Frühstücks- und Mittagspause, mehr Zeit ist nicht für den blauen Dunst: Die Domstadt hat damit einen rigiden Kurs gesetzt - andere Unternehmen könnten folgen. Die EU will ebenfalls einen strengeren Nichtraucherschutz - die Umsetzung kann allerdings noch dauern.

Nichtraucherschutz, Volksentscheid

Viele Chefs verstehen da keinen Spaß: Beim Rauchverbot am Arbeitsplatz gibt es nur wenig Spielraum.

(Foto: AP)

Auch die Wirtschaftsverbände des Mittelstands haben die Einführung komplett rauchfreier Arbeitszeiten in Deutschland gefordert. "Raucherpausen kosten die Betriebe bares Geld und stören den Arbeitsablauf", sagt etwa Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW). Über den Tag gerechnet kämen leicht 20 bis 30 Minuten für Raucherpausen zusammen. "Deshalb schlagen wir vor, Raucher hängen diese Zeit dran und arbeiten entsprechend länger."

Raucher haben kein Recht auf Qualm

Der Gesetzgeber in Deutschland sieht die Lage ganz klar: Raucher haben weder einen Anspruch auf Raucherpausen während der Arbeitszeit noch auf einen Raucherraum. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. "Raucher meinen immer, sie hätten irgendwelche Ansprüche oder Rechte", sagt Michael Felser, Rechtsanwalt aus Brühl. "Um das ganz klar zu sagen: Alle Gerüchte, die da herumwabern, stimmen nicht."

Zwar gebe es die Möglichkeit, im Unternehmen zu rauchen, wenn das alle Mitarbeiter befürworten und der Chef es erlaubt. "Aber sobald der Erste dagegen protestiert, gilt der Nichtraucherschutz." Denn nach der Arbeitsstättenverordnung steht allen Beschäftigten ein rauchfreier Arbeitsplatz zu.

Der Arbeitgeber hat Rauchern gegenüber weitreichende Rechte: "Er kann das Rauchen am Arbeitsplatz komplett verbieten und muss auch nicht dafür sorgen, dass irgendwo ein Raucherraum oder ein irgendwie geschütztes Areal für die Raucher zur Verfügung steht", so Felser. Selbst unbezahlte Raucherpausen muss der Arbeitgeber nicht gewähren. Wenn dieses Verbot klar ausgesprochen ist, sind auch Vergehen dagegen recht klar zu ahnden.

"Wer trotz des Verbots qualmt, riskiert eine Abmahnung oder sogar - bei hartnäckiger Missachtung - eine fristlose Kündigung", sagt Felser. Und da verstehen die Richter keinen Spaß, wie er aus der Praxis berichtet: "Die Gerichte sind sehr kleinlich, wenn ein Raucher entgegen einer Anweisung das Ausstechen in der Arbeitszeiterfassung versäumt, weil es sich dann um Arbeitszeitbetrug handelt - und darauf steht die fristlose Kündigung." Arbeiten Betriebe mit der Stechuhr, ist der Nachweis vergleichsweise einfach - schwieriger wird es, wenn die Arbeitszeit nicht erfasst wird.

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