Prozess um Minikamera auf dem Damenklo:Achtung, Aufnahme!

Lesezeit: 1 min

Peinliche Videos: Der Verkäufer eines Elektrogroßhandels in Krefeld soll in der Damentoilette seines Betriebes eine Minikamera installiert haben - und wurde deshalb gefeuert. Mit einer Klage am Arbeitsgericht erstritt sich der Entlassene nun die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ein wohlwollendes Arbeitszeugnis.

Der Kündigungsstreit um geheime Videoaufnahmen auf einer Betriebstoilette ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Der fristlose Rauswurf des Verkäufers eines Elektrogroßhandels in Krefeld wird in eine einvernehmliche Beendigung der Anstellung geändert. Darauf einigten sich am Dienstag vor dem Arbeitsgericht Krefeld der 33-Jährige und sein langjähriger Arbeitgeber. Der Verkäufer erhält zudem ein wohlwollendes Arbeitszeugnis.

Achtung, Kamera! Auf der Damentoilette eines Elektrogroßhandels hatte jemand eine Minikamera installiert - der mutmaßliche Täter wurde entlassen. (Foto: iStockphoto.com)

Ausgangspunkt des Streits war eine Minikamera, die Mitarbeiterinnen des Betriebs in ihrem WC direkt vor der Toilettenschüssel unter dem Waschbecken entdeckt hatten. Die Ermittlungen führten zu dem Verkäufer. Der Mann bestreitet die Vorwürfe (Az.: 4 Ca 1456/11).

Um den Täter zu überführen, war die Kamera zunächst im Damenklo gelassen worden. Eine Kollegin sollte den Eingang überwachen. Kurz darauf war das Gerät trotzdem verschwunden. Der Arbeitgeber erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft ermittelte dann den Verkäufer als Beschuldigten.

Er hatte im Internet unter eindeutig sexuellem Decknamen sechs Minikameras ersteigert. Außerdem wurde bei ihm ein gelöschter Film entdeckt und wiederhergestellt, der allerdings Aufnahmen aus seiner Gästetoilette zeigte. Videos aus dem Damenklo des Betriebes wurden bei ihm nicht gefunden.

Als der Arbeitgeber den Mann mit dem Verdacht konfrontierte, wollte der nichts dazu sagen. Er wurde noch am selben Tag gefeuert. Eine Verdachtskündigung sei in dem Fall gerechtfertigt, meinte das Gericht. Auch für die Lebensgefährtin des Mannes, die dort arbeitet, sei es eine "peinliche Situation".

Verdacht reicht aus

Die Indizien - etwa der Kauf der Minikameras in zeitlichem Zusammenhang mit den Vorfällen und der sexuelle Deckname - sprächen gegen den Kläger. Allerdings zweifelte das Gericht daran, dass der Arbeitgeber die Anhörung des Angeklagten korrekt durchgeführt hatte. Das Amtsgericht in Krefeld hatte nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in dem Fall die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt.

Allerdings sei die strafrechtliche eine völlig andere Ebene, sagte Anwalt Dirk Bonde. Bei Verdachtskündigungen im Arbeitsrecht reicht der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung. Ein Nachweis ist nicht erforderlich. "Wenn der dringende Verdacht besteht, dass heimliche Kameraaufnahmen auf der Toilette gemacht worden sind, kann dies die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar machen", sagte Gerichtssprecher Olaf Klein.

© dpa/dapd/gal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: