Pflegeberufe:Streit über Mitgliedsbeiträge für die Landespflegekammer

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Eine Pflegekraft geht in einem Pflegeheim mit einer älteren Frau über einen Korridor. (Foto: Christoph Schmidt/dpa)

Werden Mitgliedsbeiträge zu Unrecht angefordert? Bei der Bemessung kommt es auf die Art der Tätigkeit an.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Mainz (dpa/lrs) - Der Bundesverband für freie Kammern (bffk) und die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz streiten über die Rechtmäßigkeit von Mitgliedsbeiträgen. Der Verband warf der Kammer am Freitag in Mainz vor, Bescheide zu verschicken, obwohl die Haushalte der Berufsvertretung in den vergangenen Jahren nicht rechtskonform gewesen seien. Dagegen gebe es etliche Klagen von Menschen aus den Pflegeberufen, sagte Bundesgeschäftsführer Kai Boeddinghaus.

Ein Sprecher der Landespflegekammer wies die Vorwürfe zurück. Die Haushalte und Jahresabschlüsse der Landespflegekammer seien von der Rechtsaufsicht geprüft und genehmigt worden. Zudem habe ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer die Jahresabschlüsse positiv testiert.

Der Bundesverband berichtete von vielen säumigen Mitgliedsbeiträgen. Dabei gehe es um Summen bei den Jahresbeiträgen zwischen etwa 60 bis 300 Euro. Bei Gewerkschaftsmitgliedern übernehme der Arbeitgeber diese Beiträge.

Nach Angaben der Landespflegekammer reichen die Beiträge von 2,50 Euro pro Monat für Pflegefachpersonen mit einem geringeren Einkommen bis hin zu 25 Euro pro Monat für Pflegefachpersonen mit Spitzenverdienst. Der größte Teil der Mitglieder befinde sich in der mittleren Beitragsklasse in Höhe von 9,80 Euro pro Monat.

Die Klagen kämen oft von Pflegefachpersonen, die nicht mehr in der direkten pflegerischen Versorgung von Patienten und Bewohnern beschäftigt sind, teilte die Kammer mit. Es klagten etwa Personen, die mittlerweile als Medizinische Fachangestellte tätig sind, da sie dabei oft weniger pflegerisches Wissen anwenden würden. Dieser Aspekt sei entscheidend dafür, ob eine Pflichtmitgliedschaft besteht.

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ist die gesetzliche Berufsvertretung aller Altenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie Gesundheits- und Krankenpfleger in Rheinland-Pfalz. Es gibt rund 40.000 Mitglieder. Die Aufsichtsbehörde der Kammer ist das Wissenschafts- und Gesundheitsministerium. Die Landespflegekammer ist nach eigenen Angaben die größte Heilberufskammer in Rheinland-Pfalz.

© dpa-infocom, dpa:240510-99-987687/3

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