Neues Gesetz:Beamte können jetzt kündigen

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Noch ein Privileg für Beamte? Der Bund macht es seinen Staatsdienern möglich, in die Wirtschaft zu wechseln. Dabei geht es aber nicht darum, eine vermeintlich ohnehin bevorzugte Berufsgruppe zu pampern.

Von Detlef Esslinger

Die Klischees über Beamte halten sich so hartnäckig wie Mücken im Sommer, jeder Politiker und eigentlich auch jeder Journalist weiß das: Über nichts erregen sich die Leute so gern wie über die vermeintlichen Privilegien dieser Berufsgruppe. Es ist also möglicherweise praktisch für die Politiker, dass bisher so gut wie niemand mitbekommen hat, was am Freitag im Bundesrat durchgewinkt wurde - als 67. von 88 Tagesordnungspunkten: die Portabilität von Pensionsansprüchen.

Die Porta-Was? Die Pressestelle des Bundesrats gab im Lauf der Sitzung 15 Pressemitteilungen heraus. Darin teilte sie unter anderem mit, was die Länder zur Tiermast und zu Akku-Lampen an Fahrrädern beschlossen haben. Den Beamten-Beschluss verschwieg sie, was auch zur Folge hatte, dass keine einzige Nachrichtenagentur das Thema aufgriff. Dabei wurde hier nicht nur die Liste der vermeintlichen Privilegien erweitert. Sondern es wurde auch mit einem der Grundsätze des Berufsbeamtentums gebrochen, ein bisschen zumindest: der Anstellung auf Lebenszeit.

Das neue Gesetz, zuvor bereits vom Bundestag beschlossen, sieht vor, dass Bundesbeamte auch dann eine Art Pension bekommen, wenn sie im Laufe ihres Berufslebens beschließen, in die Wirtschaft zu wechseln. Bisher war ihnen das faktisch verwehrt: Einmal Beamter, immer Beamter, so will es die Tradition in Deutschland, und wer diesen Status vor der Zeit aufgibt, verliert sämtliche Pensionsansprüche. Der Staat würde ihn zwar rückwirkend bei der Rentenversicherung anmelden - dort aber käme jemand, der zum Beispiel Anspruch auf 3200 Euro Pension hat, nur noch auf 1200 Euro Rente.

Wer wechselt, darf seine Pensionsansprüche mitnehmen

Nun hat der Bund für seine Beamten - nicht für die der Länder - die "Portabilität" eingeführt. Wer wechselt, darf seine Pensionsansprüche mitnehmen; das heißt, er bekommt von der Pensionsgrenze an trotzdem ein Altersgeld.

Noch'n Privileg? Langsam. Erstens ist es mit den Privilegien schon seit längerem nicht mehr so toll. Eigenbeteiligung beim Arzt, längere Arbeitszeiten, Anhebung der Altersgrenze - all das gibt es bei Beamten inzwischen auch. Zweitens, sofern sie bei Ländern und Kommunen arbeiten, müssen sie fast überall und seit Jahren damit rechnen, dass die Tariferhöhungen der Angestellten und Arbeiter ihnen verwehrt werden.

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Das Altersgeld beim Bund gibt es künftig nicht, weil die Politiker eingesehen hätten, dass der Verlust aller Pensionsansprüche irgendwie ungerecht wäre. Ja, eine "Gerechtigkeitslücke wird geschlossen", wie Klaus Dauderstädt, der Vorsitzende des Beamtenbunds, sagt; das schon. Aber wie so oft im Leben ist es Druck, der zum Handeln führt. Mit den Worten des CDU-Innenpolitikers Armin Schuster: "Heute bewerben sich eher die Bundesbehörden bei den Fachkräften als umgekehrt."

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Es geht bei der Regelung nicht darum, eine Massenflucht von Beamten aus dem Staatsdienst zu ermöglichen. Es geht darum, neue Beamte erstmal zu bekommen, nachdem der Wettbewerb mit der Industrie um den Nachwuchs für den öffentlichen Dienst immer härter wird. Darüber sind sich alle Bundestagsparteien einig. Mit der Bezahlung kann der Staat diesen Wettbewerb nicht gewinnen, vielleicht aber, indem er auf Sicherheit und gute Arbeitsbedingungen verweist - und keinen 20-Jährigen auf lebenslängliches Bleiben festlegt.

Der SPD-Abgeordnete Michael Hartmann illustrierte es im Bundestag am Beispiel von IT-lern, die für eine Sicherheitsbehörde interessant wären. Aber diese jungen Menschen dächten sich: "Wir wollen nicht bis ans Ende unserer Tage dort sein. Aber wenn wir das müssen oder andernfalls unsere Bezüge verlieren, fangen wir dort gar nicht erst an."

Wer wechselt, verliert etwas

Damit es erstens nicht zur Massenflucht aus dem Staatsdienst kommt und zweitens kein Geschrei über ein vermeintliches neues Privileg einsetzt, hat das Gesetz vorgebaut. Altersgeld gibt es nur, wenn der Beamte mindestens sieben Jahre geblieben ist - und es liegt um 15 Prozent niedriger als die jeweils fällige Pension. Wer wechselt, verliert also etwas; aber er stürzt finanziell nicht ins Bodenlose.

Unter den Ländern haben nur Baden-Württemberg und Niedersachsen vergleichbare Regelungen; in Rheinland-Pfalz denkt die rot-grüne Regierung darüber nach. Die Länder tun sich generell schwer, Beamte zeitgemäß zu bezahlen - bei ihnen sind es 40 Prozent des Etats, die fürs Personal draufgehen, beim Bund beträgt die Quote nur neun Prozent.

Dass das Problem drängt, diese Einsicht ist noch nicht weit verbreitet. "Wir halten es in Deutschland für selbstverständlich, dass der öffentliche Dienst funktioniert", sagt CDU-Innenpolitiker Schuster. "Aber wehe, wenn das mal anders sein sollte."

© SZ vom 09.07.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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