Gefälschte Klassenarbeit:Bessere Noten - egal mit welchem Mittel

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Ihr Ehrgeiz wurde einer Mutter aus Düsseldorf zum Verhängnis: Sie fälschte eine Englisch-Arbeit ihrer Tochter - und musste sich dafür vor Gericht verantworten.

Klar, Eltern wollen immer das Beste für ihre Kinder. Besonders wenn es um die Schulnoten geht. Eine besondere Dreistigkeit erlaubte sich aber die Mutter einer Sechstklässlerin in Düsseldorf. Die Tochter hatte für eine Englisch-Arbeit eine Sechs kassiert. Um sie vor dem schulischen Abrutschen zu bewahren, griff die Mutter - eine studierte Grundschullehrerin - zum Tintenkiller und korrigierte nachträglich 13 angestrichene Fehler. Die Lehrerin allerdings hatte mit dem Fälschungsversuch gerechnet und die Arbeit noch vor der Rückgabe kopiert.

(Foto: dpa)

Der Schwindel flog auf, die 40- jährige Mutter landete auf der Anklagebank. Ihren falsch verstandenen mütterlichen Ehrgeiz muss die alleinerziehende und arbeitslose Frau jetzt mit 100 Stunden Sozialarbeit büßen. Der Richter am Düsseldorfer Amtsgericht, Hans- Werner Telle-Hetfeld, ließ damit Milde walten und stellte das Verfahren ein.

Ihm bleibe aber "völlig unklar", warum die ausgebildete Lehrerin nicht die Konsequenzen ihrer Korrektur bedacht habe, sagte er. Die Mutter habe sich da in etwas "verrannt". Der Anwalt räumt ein: "Ein vernunftbegabter Mensch würde zu so einem Mittel nicht greifen."

Kein Fuß mehr auf dem Boden

In nicht einmal 45 Minuten bekommen die Prozessbeteiligten eine Ahnung von den Nöten der Mutter. Sie selbst spricht kaum, ihr Anwalt erklärt: Noch auf der Grundschule sei die Tochter "die Beste" gewesen, sogar in Deutsch, obwohl sie erst als Fünfjährige mit ihrer Mutter aus Osteuropa nach Deutschland gekommen sei. Auf dem Gymnasium bekommt die Kleine dann plötzlich keinen Fuß auf den Boden.

Warum? Möglicherweise ein Defizit der Mutter, aber auch in der Schule habe niemand gefragt, sagt der Anwalt. Die Mutter habe sich unfair behandelt gefühlt. Sie habe den Leistungsabfall der Tochter geradezu als "Demütigung" empfunden. "Sie hat das Abitur als allein seligmachende Abschlussprüfung gesehen", sagt der Anwalt.

200 Euro für den Lateinlehrer

"Es soll einen Vorfall mit dem Lateinlehrer gegeben haben, dem Sie 200 Euro überwiesen haben sollen", sagt der Richter zur Mutter. "Das ist nicht so", bestreitet sie. "Meine Tochter war immer ein sehr fleißiges Kind, sie achtete so sehr auf Gerechtigkeit." Der Richter schaut die Frau an: "Dann wäre es wichtig gewesen, dass Sie Ihrer Tochter ein Vorbild sind."

Das Mädchen hat die Schule inzwischen gewechselt - und sei jetzt "einigermaßen glücklich", sagt der Richter. "Ich hoffe, dass angekommen ist, dass man auch ohne Abitur glücklich werden kann."

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