Das Vorhaben ist noch umstrittener, als die Frauenquote es war, und wenn es jetzt auf den Weg gebracht wird, dann dürften sich einige Schlaglöcher auftun. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) will mit dem "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern" die Einkommenslücke zwischen den Geschlechtern verkleinern.
Arbeitnehmer sollen erfahren, was Kollegen des anderen Geschlechts mit gleichwertiger Arbeit verdienen. Betriebe sollen darlegen, ob sie gerecht bezahlen. Aus Wirtschaft und Union kommt massiver Protest, auch im Kanzleramt hält man die Sache für leicht entzündlich - und ließ sie liegen. Nun ist Schwesig nach dem Mutterschutz zurück im Dienst und rauflustig. Beim Koalitionsausschuss am Dienstagabend sollte ein Zeitplan für das Gesetzesvorhaben verabredet werden.
"Seit fünf Monaten wird das Gesetz im Kanzleramt blockiert. Damit muss Schluss sein", sagte Schwesig der Süddeutschen Zeitung. Es reiche nicht, dass zum Weltfrauentag und Equal Pay Day "Sonntagsreden auf die Gleichberechtigung der Frauen" gehalten" würden. Die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern liege bei 21 Prozent und sei "inakzeptabel". Im Koalitionsvertrag habe man vereinbart, dies zu ändern: "Die Union muss Farbe bekennen."
Mit dem Koalitionsvertrag aber fängt der Streit schon an. Union und SPD haben vereinbart, "das Prinzip ,Gleicher Lohn für gleiche Arbeit' besser zur Geltung zu bringen" und für mehr Transparenz in Betrieben zu sorgen. Wenn Frauen nicht wüssten, was Männer mit gleichwertigen Jobs verdienten, könnten sie auch keine gleiche Bezahlung durchsetzen, so Schwesig. Für Unternehmen ab 500 Beschäftigten soll laut Koalitionsvertrag die "Verpflichtung" gelten, im Lagebericht über "Frauenförderung und Entgeltgleichheit" zu berichten. "Darauf aufbauend", heißt es, werde für Arbeitnehmer "ein individueller Auskunftsanspruch festgelegt".
Was aber heißt das - darauf aufbauend? Gilt der Auskunftsanspruch so wie die Berichtspflicht nur für Betriebe ab 500 Mitarbeiter? Gerade in kleineren Betrieben ohne Betriebsrat würden Frauen oft unter Wert beschäftigt, warnt der Deutsche Gewerkschaftsbund. Gerade hier sei Transparenz nötig. Schwesig sieht das ähnlich. Nach ihrem Gesetzentwurf gilt die Berichtspflicht nur für Betriebe ab 500 Mitarbeitern. Alle Beschäftigten aber, egal wie groß ihr Betrieb ist, auch Heimarbeiter und Beamte, können vom Arbeitgeber Auskunft verlangen, nach welchen Kriterien sich ihr Entgelt errechnet.