Kündigung wegen Teewurstbrot:Alles hat ein Ende

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Weil sie einem Patienten die Wurst weggegessen hat, verliert eine 41-jährige Pflegerin ihren Job. Nun will sie klagen.

Einer körperbehinderten langjährigen Mitarbeiterin eine Pflegeheimes der Caritas in Hannover ist wegen des Verzehrs eines Teewurstbrotes fristlos gekündigt worden. Nach Angaben des Arbeitsgerichtes Hannover hatte sich die 41-Jährige mit der Wurst, die für Patienten des Heimes bestimmt war, ein Brot geschmiert.

Eine 41-jährige Pflegerin klagt vor dem Arbeitsgericht gegen ihre Kündigung wegen eines Bagatelldelikts (Foto: Foto: dpa)

Sie erhielt am 23. Oktober die fristlose Kündigung und erhob Kündigungsschutzklage. Über die Klage werde am 1. Dezember in einem Gütetermin verhandelt, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag.

Die 41-Jährige ist nach Angaben ihrer Rechtsanwaltes bereits seit 18 Jahren in der Einrichtung tätig. "In dem Pflegeheim, war es den Mitarbeitern keineswegs untersagt, überschüssige Lebensmittel der Patienten zu verzehren", sagte Rechtsanwalt Rolf Schaefer.

Zwar habe der Arbeitgeber in der Kündigung auf eine entsprechende Dienstanweisung verwiesen. "Solche Dienstanweisungen haben aber oft rein steuerliche Gründe", betonte der Verteidiger. Die Praxis in dem Pflegeheim habe der Anweisung nicht entsprochen.

"Nun soll die Teewurst herhalten"

Das Pflegeheim wolle sich ohnehin von der Mitarbeiterin trennen, sagte der Anwalt weiter. "Man hatte keine Kündigungsgründe und nun soll die Teewurst herhalten", fügte er hinzu. Seine Mandantin habe vor dem Arbeitsgericht bereits erfolgreich gegen eine vorangegangene erste unbegründete Kündigung gewehrt. Anschließend habe sie zudem erfolgreich Gehaltsnachzahlungen in fünfstelliger Höhe eingeklagt. Die Nachzahlungen seien Folge der ungerechtfertigten Kündigung gewesen.

Bei dem betroffenen Pflegheim hat es nach Angaben der Caritas in Hannover inzwischen einen Besitzerwechsel gegeben. Neuer Gesellschafter der Caritas-Pflegeeinrichtung ist das Evangelische Johannesstift Berlin.

Der Fall erinnert an zahlreiche andere Prozesse dieser Art in der jüngsten Zeit. So hat beispielsweise die Mitnahme von sechs übriggebliebenen Maultaschen eine Altenpflegerin aus Konstanz nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit ihren Job gekostet.

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