Familienzuschlag für schwule Beamte:Bundesverfassungsgericht stärkt Homo-Ehe

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Lebenspartner in homosexuellen Beziehungen haben denselben Anspruch auf Familienzuschläge wie verheiratete Paare, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Der nächste Schritt zur Gleichbereichtigung steht bereits auf der Agenda der Richter. Die Diskriminierung bei der Einkommensteuer soll beseitigt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe nun auch im Beamtenrecht weiter vorangetrieben. Eingetragene Lebenspartner haben denselben Anspruch auf Familienzuschläge wie verheiratete Paare, heißt es in einem Beschluss des Zweiten Senats. Zwar gewährt der Bund diesen Anspruch inzwischen rückwirkend bis 2009 auch homosexuellen Beamten. Karlsruhe erstreckt den Zuschlag - 114 bis 120 Euro - indes rückwirkend bis zur Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im August 2001, für alle, die den Anspruch damals "zeitnah" erhoben haben. In Einzelfällen dürften beträchtliche Summen zusammenkommen. Zudem wird der Spruch Auswirkungen auf Baden-Württemberg und Sachsen haben, wo bisher noch kein Familienzuschlag für homosexuelle Landesbeamte gezahlt wird. (Az: 2 BvR 1397/09)

In der Begründung hebt das Gericht zwar den besonderen Schutz der Ehe im Grundgesetz hervor. Jedoch vermöge allein der Verweis auf diesen Schutz "die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft nicht zu rechtfertigen". Zwischen den beiden Instituten bestünden schon seit 2001 nur noch wenige Unterschiede. Eingetragene Partner seien einander zu Fürsorge und Unterstützung verpflichtet, auch die "persönlichen und vermögensrechtlichen Rechtsbeziehungen und Unterhaltspflichten" seien schon damals in Anlehnung an die Ehe geregelt worden. Mit der Reform von 2005 seien Partnerschaft und Ehe weiter angeglichen worden, etwa im Unterhalts- und Scheidungsrecht, bei der Stiefkindadoption und bei der Hinterbliebenenversorgung. Der Aufwand für die Kindererziehung rechtfertige es nicht, den Zuschlag allein für Ehepaare zu reservieren. Erstens gebe es nicht in jeder Ehe Kinder, zweitens würden auch in homosexuellen Partnerschaften zunehmend Kinder großgezogen.

Demnächst wird das Gericht zudem über eine Gleichstellung bei der Grunderwerbsteuer entscheiden. Der Grünen-Politiker Volker Beck forderte die Koalition auf, auch die Diskriminierung bei der Einkommensteuer zu beseitigen - also beim Ehegattensplitting. Ein entsprechendes Verfahren ist in Karlsruhe anhängig.

© SZ vom 02.08.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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