Diskriminierung bei Bewerbung:"Ossi"-Streit endet mit Vergleich

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Eine gebürtige Ostberlinerin hatte geklagt, weil ihre Bewerbung mit dem Vermerk "(-) Ossi" abgelehnt worden war. Nun kam es zu einer Einigung - zufällig.

Der bundesweit als "Ossi"-Prozess bekannt gewordene Rechtsstreit ist beigelegt. Beide Parteien hätten sich auf einen Vergleich geeinigt, sagte der Rechtsanwalt der Klägerin, Wolfgang Nau, am Sonntag in Kirchheim.

Auf den zurückgesandten Bewerbungsunterlagen war handschriftlich dick "Ossi" vermerkt mit einem Minuszeichen davor. (Foto: dpa)

Die aus Ostberlin stammende und seit rund 20 Jahren in Schwaben lebende Buchhalterin hatte sich vergeblich bei einer Stuttgarter Fensterbaufirma beworben. Auf den zurückgesandten Bewerbungsunterlagen war handschriftlich dick "Ossi" vermerkt mit einem Minuszeichen davor.

Die Buchhalterin klagte auf Schadenersatz, weil sie sich wegen ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert fühlte. Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte die Klage Mitte April abgewiesen.

Ostdeutsche könnten nicht gegen eine aufgrund ihrer regionalen Herkunft abgelehnten Stellenbewerbung wegen Diskriminierung klagen. Ostdeutsche seien kein eigener Volksstamm und könnten sich in solchen Fällen nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen.

Danach hatten Anwalt Nau und seine Mandantin beschlossen, in Berufung zu gehen. Seiner Ansicht nach hatte das Arbeitsgericht das Wort "ethnisch" falsch ausgelegt.

Nun wird es jedoch nicht mehr zu einer mündlichen Verhandlung oder einem Urteil der zweiten Instanz kommen. Den Vergleich hätten die Streitparteien beim Landesarbeitsgericht Stuttgart "im schriftlichen Verfahren abgeschlossen", sagte Nau. "Beide Parteien sind zufrieden mit dem gefundenen Ergebnis", sagte er.

Zum Inhalt der gütlichen Einigung wollte er sich nicht äußern: "Das darf ich leider nicht sagen." Es sei Stillschweigen vereinbart worden. Der Vergleich sei "letztlich durch einen Zufall" zustande gekommen, berichtete der Rechtsanwalt.

Als er zu einer Gerichtsverhandlung am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gefahren sei, habe er dort den Geschäftsführer der Fensterbaufirma getroffen, der zum nahe gelegenen Landgericht wollte. "Er sah mich im Auto sitzen", berichtete Nau. Es sei dann die Sprache darauf gekommen, ob und wie man den Rechtsstreit einvernehmlich beenden könnte. Der Vergleich sei dann innerhalb eines Tages zustande gekommen.

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