Beziehungen am Arbeitsplatz:Liebesklauseln haben in modernen Unternehmen nichts verloren

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Flirten am Arbeitsplatz ist in Deutschland vom Grundgesetz geschützt. (Foto: imago images/ingimage)

Der McDonald's-Chef muss wegen einer Affäre die Firma verlassen. In den USA mag das üblich sein, in Deutschland wäre es arbeitsrechtlich fragwürdig. Zum Glück.

Kommentar von Sibylle Haas

Der Chef von McDonald's muss gehen, weil er eine Affäre am Arbeitsplatz hat. Die Häme wird ihm sicher sein. Denn es gibt immer Neider in Unternehmen, die darauf warten, dass der Chef einen Fehler macht. Und eine Liebesbeziehung ist - zumindest nach dem Verhaltenskodex von McDonald's - eine grobe Verfehlung. Dies mag spießig klingen, doch in den USA sind derlei Richtlinien gar nicht so selten. Denn Unternehmen, die an der New Yorker Börse gelistet werden, müssen ihren Beschäftigten Verhaltensregeln vorgeben. Und dazu gehört zumeist auch: Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz sind verboten. Auch der Chef des Chipherstellers Intel musste wegen einer Affäre die Firma verlassen.

Doch was in den USA üblich ist, kann in Deutschland arbeitsrechtlich fragwürdig sein. Zwar haben sich auch deutsche Firmen Ethik-Richtlinien gegeben. Dazu zählen die großen Konzerne Daimler und Siemens, Lufthansa und die Deutsche Bank. Doch ihnen geht es vor allem um den Umgang mit Lieferanten und Kunden, um das korrekte Verhalten im Geschäftsleben also. Liebesklauseln haben in modernen Unternehmen nichts verloren.

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CEO Steve Easterbrook hatte eine Beziehung zu einer ihm dienstlich unterstellten Person. Damit verstieß er gegen Firmenregeln, die McDonald's erst im Mai erlassen hatte.

Der Handelskonzern Wal-Mart etwa scheiterte vor einigen Jahren vor einem deutschen Arbeitsgericht, weil er seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Deutschland ein in den USA übliches Flirtverbot auferlegen wollte. Beschäftigte sollten nicht mit Kollegen und Kolleginnen ausgehen oder gar eine Liebesbeziehung eingehen, wenn eine Person in einem arbeitsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis zu der anderen steht.

Wal-Mart konnte seine Anordnung nicht durchsetzen - und das ist gut. Denn bei dem Verhaltenskodex handelte es sich um schwere Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte. Eine Einladung zum Abendessen oder die einvernehmliche Affäre stehen hierzulande unter dem Schutz des Grundgesetzes. Wer frei entscheidet, darf nicht sanktioniert werden - schon gar nicht vom Arbeitgeber. Dass die Rechtslage eine andere ist, wenn es um sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz geht, liegt auf der Hand. In diesen Fällen müssen sich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wehren und derlei Missstände benennen können.

Doch es geht den Arbeitgeber nichts an, wer mit wem und wann eine Affäre hat, solange dadurch die Arbeitsleistung nicht leidet und andere Beschäftigte keine Karrierenachteile haben. Ob der Chef von McDonald's tatsächlich ein schlechtes Urteilsvermögen wegen der Beziehung hat, wie ihm vorgeworfen wird, ist nicht geklärt. Vorwürfe dieser Art sind schnell in der Welt und schwer zu beweisen.

Doch einvernehmliche Affären sollten Privatsache bleiben. Denn es besteht die Gefahr, dass eine Kultur des Anschwärzens entsteht. Auch hier dient Wal-Mart als Beispiel, wo Beschäftigte direkt oder anonym über eine Hotline "Fehlverhalten" melden sollten. So wird der Denunziation Tür und Tor geöffnet. Und wer seinen Chef nicht leiden kann, der hängt ihm schnell mal ein Fehlverhalten an.

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