Ausbildung:Mancherorts fehlen Internatsplätze für Auszubildende

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Lehrlinge arbeiten mit der Metallfeile an Schraubstöcken in einer Lehrwerkstatt. (Foto: Jens Büttner/dpa)

Liegt die Berufsschule weiter entfernt, sind Wohnheimplätze für Lehrlinge wichtig. Doch davon gibt es nicht überall in Thüringen genug.

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Erfurt (dpa/th) - In einigen Thüringer Azubiwohnheimen gibt es nicht genug Plätze. „Aus Sicht einzelner Schulleitungen, die wir kennen, gibt es punktuell Kapazitätsengpässe“, sagte ein Sprecher des Bildungsministeriums. Allerdings sei das kein flächendeckendes Problem. In vielen anderen solcher Internaten gebe es für die meiste Zeit des Jahres genug Platz. Die Belegungszahlen seien oft eine Momentaufnahme, sagte er.

In der Antwort des Bildungsministeriums auf eine Kleine Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Thomas Kemmerich heißt es, das Land sehe „an bestimmten Berufsschulen“ den Bedarf, die Kapazitäten der dort vorhandenen Wohnheime zu erhöhen. Das betreffe vor allem solche Berufsschulstandorte, an denen Ausbildungsgänge konzentriert oder überregionale Fachklassen gebildet worden seien.

Nach Angaben des Bildungsministeriums befinden sich die Wohnheime in Trägerschaft der Kommunen oder privater Träger wie etwa des Diakonischen Werks oder des Internationalen Bunds. Ob ein Wohnheim an einem bestimmten Standort betrieben werde, liege damit im Ermessen des jeweiligen Trägers und nicht des Landes. Wie viele Internatsplätze für Auszubildende in Thüringen es gibt, werde nicht statistisch erfasst, sagte der Sprecher des Ministeriums.

Um in Thüringen gegebenenfalls mehr Wohnraumplätze für Auszubildende zu schaffen, soll nach Angaben der Landesregierung in den nächsten Jahren ein Bund-Länder-Programm mit dem Titel „Junges Wohnen“ genutzt werden. Über dieses Programm stünden für den Freistaat insgesamt 18,8 Millionen Euro zur Verfügung, die zum Bau von Wohnheimplätzen sowohl für Berufsschüler als auch für Studierende genutzt werden könnten.

Bislang sei dieses Geld noch nicht in Anspruch genommen worden, sagte ein Sprecher des Thüringer Wissenschaftsministeriums. „Dies ist im Grunde unproblematisch, weil die Gelder bis einschließlich zum Jahr 2027 zur Verfügung stehen und jederzeit abgerufen werden können.“ Es gebe bereits Anträge des Studierendenwerks Thüringen auf Nutzung von Mitteln aus diesem Förderprogramm.

© dpa-infocom, dpa:231121-99-21881/3

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