Erfurt (dpa) - Auszubildende müssen bereits beim Verdacht einer Straftat mit ihrer Entlassung rechnen. Trotz des besonderen Schutzes von Lehrlingen kann auch im Ausbildungsverhältnis ein dringender Straftatverdacht eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wie das Bundesarbeitsgericht entschied. Allerdings seien dabei die Besonderheiten des Lehrverhältnisses wie das jugendliche Alter der Azubis, ihre charakterliche Entwicklungsstufe und ein gewisser Erziehungseffekt der befristeten Lehre zu berücksichtigen.
Arbeit:Urteil: Lehrlinge bei Straftatverdacht kündbar
Erfurt (dpa) - Auszubildende müssen bereits beim Verdacht einer Straftat mit ihrer Entlassung rechnen. Trotz des besonderen Schutzes von Lehrlingen kann auch im Ausbildungsverhältnis ein dringender Straftatverdacht eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wie das Bundesarbeitsgericht entschied. Allerdings seien dabei die Besonderheiten des Lehrverhältnisses wie das jugendliche Alter der Azubis, ihre charakterliche Entwicklungsstufe und ein gewisser Erziehungseffekt der befristeten Lehre zu berücksichtigen.
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