Arbeit:Keine endgültige Entscheidung zu Chefarztkündigung

Ein Chefarzt soll seine Stelle in Nordrhein-Westfalen verlieren, weil er zum zweiten Mal geheiratet hat. (Foto: Frank Leonhardt/Illustration)

Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht wird heute voraussichtlich keine endgültige Entscheidung zur Kündigung eines Chefarztes einer katholischen Klinik in Düsseldorf treffen. Das kündigte der Vorsitzende Richter Ulrich Koch während der Verhandlung in Erfurt an.

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Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht wird heute voraussichtlich keine endgültige Entscheidung zur Kündigung eines Chefarztes einer katholischen Klinik in Düsseldorf treffen. Das kündigte der Vorsitzende Richter Ulrich Koch während der Verhandlung in Erfurt an.

Kündigungsgrund für den 54 Jahre alten Facharzt für innere Medizin war seine zweite Ehe, mit der er aus Sicht seines Arbeitgebers gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre verstieß. Die Bundesarbeitsrichter müssen sich bereits zum zweiten Mal mit dem Fall befassen, nachdem das Bundesverfassungsgericht ihr erstes Urteil von 2011 für unwirksam erklärte.

Seit der 2009 ausgesprochenen Kündigung beschäftigt die Entlassung wegen einer zweiten Hochzeit die deutschen Gerichte. Der Vorsitzende Richter schloss bei der mündlichen Verhandlung eine mögliche Vorlage des Falls beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht aus.

Die Kirchen haben in Deutschland ein vom Grundgesetz verbrieftes Selbstbestimmungsrecht, das auch für ihre Rolle als Arbeitgeber von Hunderttausenden Angestellten gilt.

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