Absurde Kündigung:Freundin des Chefs beleidigt - Job weg

40? Oder erst 31? Das ist alles andere als egal. Eine Auszubildende hielt die Freundin ihres Chefs für älter als sie war - und wurde fristlos entlassen. Jetzt kam es vor Gericht zu einer Einigung.

Verletzte Eitelkeit rechtfertigt nicht alles. Weil sie die Freundin ihres Chefs für älter gehalten hatte als sie ist, erhielt eine Auszubildende eine fristlose Kündigung. Doch jetzt konnte sich die 19-Jährige mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber, einem Anwalt, immerhin auf einen Vergleich einigen.

Lieber mal genauer hinsehen: Eine Auszubildende verlor ihren Job, weil sie die Freundin ihres Chefs für älter hielt, als sie war. (Foto: iStockphoto)

Am Donnerstag nahm der Vorgesetzte vor dem Arbeitsgericht Mannheim die fristlose Kündigung zurück. Stattdessen wird die Auszubildende rückwirkend Ende November gekündigt. Zudem zahlt der Anwalt eine noch ausstehende Ausbildungsvergütung von 333 Euro.

Die junge Mitarbeiterin hatte die Partnerin ihres Chefs auf 40 Jahre geschätzt, obwohl diese mit 31 Jahren deutlich jünger war. Der Anwalt fühlte seine Freundin und sich dadurch beleidigt und entließ die Auszubildende im September fristlos.

Die 19-Jährige brach nach der Einigung vor Erleichterung in Tränen aus. "Ich bin froh, dass es vorbei ist", sagte sie. Sie setzt ihre Ausbildung zur Rechtsanwalts-Fachangestellten seit Dezember in einer anderen Kanzlei fort.

© sueddeutsche.de/dpa/holz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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