EGMR-Urteil:Ein Fall von couragierter Kümmerei

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Rechte der Whistleblower gestärkt: Er sprang einer Pflegerin bei, die ihren Arbeitgeber angezeigt hatte und deswegen entlassen wurde. Warum ein Arbeitnehmer sein Gewissen nicht an der Stechuhr abgeben muss.

Heribert Prantl

Das Schlechteste an einem Whistleblower ist sein Name. Die Leute, die man neuerdings auch in Deutschland so englisch bezeichnet, sind keine Pfeifen, sondern verantwortungsbewusste Leute. Sie rennen nicht mit einer Tröte, einer Vuvuzela oder sonst einem Blasinstrument durch die Gegend, um aus Jux und Tollerei Krach zu machen. Sie machen nicht leeren Lärm, sondern melden Missstände; oft solche an ihrem Arbeitsplatz.

Die Entlassung der Altenpflegerin Brigitte Heinisch ist rechtswidrig, so entschied es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Damit hat das Gericht die Rechte der Whistleblower gestärkt. (Foto: dapd)

Die Whistleblower wollen sich nicht damit abfinden, dass in ihrem Krankenhaus der kleine Personalschlüssel wichtiger ist als die Menschenwürde; oder dass in ihrem Altenheim die Arbeit nur dann zu schaffen ist, wenn man die Alten am Rollstuhl festbindet.

Oft genug erleiden die Whistleblower Nachteile. Sie werden zwar in der Zeitung für ihren Mut gelobt, manchmal erhalten sie auch einen Preis für Zivilcourage; von ihrem Arbeitgeber werden sie aber gekündigt. Bisher haben die Arbeitsgerichte diesen Preis oft genug bestätigt. "Verletzung der Loyalität" gegenüber dem Arbeitgeber war die Begründung.

Damit dürfte es nun vorbei sein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ist nun einer Whistleblowerin beigesprungen. Die Altenpflegerin hatte nicht ins Blaue hinein eine Anzeige erstattet, sondern x-mal vergeblich bei ihrem Arbeitgeber Missstände moniert. Der Straßburger Spruch besagt: Ein Angestellter muss nicht sein Gewissen an der Stechuhr abgeben.

Wer diesen Leuten übel will, spricht von Wichtigtuerei oder von Denunziantentum. Indes: Ist die Krankenschwester eine Wichtigtuerin, weil sie unhygienische Zustände im OP nicht dulden will? Und ist eine Altenpflegerin eine Denunziantin, weil sie die organisierte Entwürdigung der Alten in ihrem Heim nicht mehr aushält?

Muss die Altenpflegerin selber kündigen, wenn das so ist? Oder darf sie versuchen, für bessere Zustände zu sorgen - wenn es gar nicht anders geht, per Strafanzeige? Ist es eine Sauerei, wenn die Angestellte publik macht, dass in ihrem Heim alte Menschen aus Zeitnot am Rollstuhl festgebunden werden? Die Sauerei besteht doch vielmehr darin, dass das geschieht - und die Heimverwaltung trotz aller Hilferufe nicht reagiert!

Sicherlich ist es heftig, wenn eine Angestellte ihren Arbeitgeber wegen "Betruges" an alten Menschen anzeigt. Es kann dies aber ein Akt der Nothilfe sein, der Wahrnehmung berechtigter Interessen. So war es im vorliegenden Fall. Es war ein Fall nicht von Gschaftlhuberei, sondern von couragierter Kümmerei. Die deutschen Gerichte haben das nicht sehen wollen. Der Gerichtshof in Straßburg ist helfend eingesprungen. Er entwickelt sich zum Gebrechlichkeitspfleger für die Justiz, zu einer Instanz, die deutschen Instanzen auf die Sprünge hilft.

Die Straßburger Entscheidung sollte Anlass sein, das "Gesetz zum Schutz öffentlicher Interessen durch Förderung und Schutz von Hinweisgebern" zu verabschieden. Es gibt gute Entwürfe dafür. Sie enthalten auch klare Regeln zum Kündigungsschutz.

© SZ vom 22.07.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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