Es kommt nicht oft vor, dass unabhängige Forscher einen Blick auf jene Daten werfen dürfen, mit denen Pestizidhersteller die Bedenkenlosigkeit ihrer Produkte gegenüber den Behörden belegen wollen. Solche Studien werden normalerweise hermetisch weggesperrt, Betriebsgeheimnis. Der Chemiker Axel Mie vom Karolinska Institut in Stockholm hatte in diesem Jahr eine dieser seltenen Gelegenheiten, und das Ergebnis stellt nun nicht nur die Sicherheitsbewertung eines speziell umstrittenen Insektizids infrage, sondern den gesamten Bewertungsprozess, wie er zurzeit in Europa vorgeschrieben ist.
Ausgangspunkt war das Insektizid Chlorpyrifos. In Deutschland ist es seit 2009 nicht mehr auf dem Markt, doch in anderen Ländern wird es noch verwendet. Auf den Schalen von Orangen, Mandarinen und anderen Früchten kommt es auch in die deutschen Supermärkte. Ende November hat die Europäische Kommission die Zulassung für diese Substanz bis zum 31. Januar 2020 verlängert. Das war nur wenige Tage nachdem Mie und zwei Kollegen ihre Entdeckung im Fachjournal Environmental Health veröffentlicht hatten.
Hinweise auf schädliche Wirkung
Ältere epidemiologische Untersuchungen hatten Hinweise darauf geliefert, dass Chlorpyrifos wie ein Nervengift wirkt und beispielsweise die Hirnentwicklung bei Schulkindern beeinträchtigen könnte. Auch Tierversuche wiesen in diese Richtung. Mie machte das stutzig, denn solche Resultate standen im Widerspruch zu den Angaben, die der Hersteller Dow Chemical 1999 in den Zulassungsantrag an die EU geschrieben hatte. Die normalerweise unter Verschluss gehaltenen Rohdaten der Zulassungsstudie bekam Mie dank des schwedischen Informationsfreiheitsgesetzes von einer nationalen Behörde übermittelt und machte sich an die Arbeit.
Dow Chemical hatte die Studie bei einem auf toxikologische Untersuchungen spezialisierten Prüflabor in Auftrag gegeben. Im Ergebnisbericht, der bei der Zulassung berücksichtigt wurde, finden sich keine Anzeichen auf neurologische Effekte bei den untersuchten jungen Ratten. Lediglich Tiere, deren Mütter extreme Chlorpyrifosmengen verabreicht bekamen, wiesen eine höhere Sterblichkeit nach der Geburt auf, entwickelten sich etwas langsamer und hatten etwas kleinere Gehirne. In der Zusammenfassung führten die Industrieforscher die verlangsamte Entwicklung der Tiere auf eine allgemeine Vergiftung zurück, keineswegs auf eine neurologische Wirkung.
Mie und seine Kollegin Christina Rudén von der Stockholm University und Philippe Grandjean von der Harvard School of Public Health kommen in ihrer Analyse der Originaldaten zu einem grundlegend anderen Ergebnis. Sie fanden kleinere Kleinhirne bei jenen Jungratten, deren Muttertiere dem Pestizid ausgesetzt waren. Dieser Effekt war schon bei der niedrigsten getesteten Dosis deutlich. Das gesamte Studiendesign sei nicht geeignet gewesen, um zuverlässig alle Effekte auf die Entwicklung des Gehirns - auch bei Menschen - entdecken zu können.
Das alles hätte bereits im Jahr 1999 jener spanischen Behörde auffallen müssen, die stellvertretend für die EU den Zulassungsantrag von Dow Chemical zu überprüfen hatte. Denn so funktioniert das Zulassungssystem in der EU: Ein Land ist jeweils zuständig für die Risikobewertung eines Wirkstoffes. Bei Glyphosat ist es Deutschland, Chlorpyrifos fällt in spanische Zuständigkeit. Will ein Hersteller einen Pflanzenschutzwirkstoff zulassen, muss er seine Unterlagen beim "berichterstattenden Mitgliedsstaat" einreichen. Dazu zählen auch Studien zur Sicherheit eines Wirkstoffes - die vom Hersteller in Auftrag gegeben werden und nicht etwa von den Behörden. Es ist üblich, dass die Prüfbehörden Zusammenfassungen oder Bewertungen der Antragsteller in ihren Bericht kopieren, so sie die Daten und Schlussfolgerungen für plausibel halten. "Abweichende Bewertungen werden durch eigene Kommentare ausgedrückt", schreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) dazu auf seiner Webseite, das an der Beurteilung von Glyphosat beteiligt war.