Stuttgart (dpa) - Auch ohne spezielle Vollmacht sollen Eheleute künftig über die medizinische Versorgung ihres Partners entscheiden dürfen - zum Beispiel nach Unfällen oder bei schwerer Krankheit. Das soll auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten. Auf Initiative Baden-Württembergs habe eine Länderarbeitsgruppe einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet, teilte das Justizministerium in Stuttgart mit. Die Justizminister sollen darüber bei ihrer Konferenz Anfang Juni in Nauen beraten.
Gesundheit:Vorstoß: Ehepartner dürfen bei Krankheit ohne Vollmacht handeln
Stuttgart (dpa) - Auch ohne spezielle Vollmacht sollen Eheleute künftig über die medizinische Versorgung ihres Partners entscheiden dürfen - zum Beispiel nach Unfällen oder bei schwerer Krankheit. Das soll auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten. Auf Initiative Baden-Württembergs habe eine Länderarbeitsgruppe einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet, teilte das Justizministerium in Stuttgart mit. Die Justizminister sollen darüber bei ihrer Konferenz Anfang Juni in Nauen beraten.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema