Gesundheit:Kabinett verabschiedete zweite Stufe der Pflegereform

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Eine Bewohnerin einer Seniorenwohnanlage bekommt den Blutdruck gemessen. (Foto: Marijan Murat/Illustration)

Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat die zweite Stufe der Pflegereform von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verabschiedet. Das zweite Pflegestärkungsgesetz soll das Leistungsangebot für Pflegebedürftige und Pflegende verbessern.

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Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat die zweite Stufe der Pflegereform von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verabschiedet. Das zweite Pflegestärkungsgesetz soll das Leistungsangebot für Pflegebedürftige und Pflegende verbessern.

Zentraler Punkt ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der Demenzkranken Anspruch auf die gleichen Leistungen einräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Zugleich sollen die bisher drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade ausgeweitet werden, um dem Pflegebedarf jedes Einzelnen besser Rechnung zu tragen.

Anfang des Jahres trat das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit beiden Reformen ist eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung verbunden - von 2,05 Prozent auf 2,55 von 2017 an. Beide Erhöhungen bringen zusammen rund fünf Milliarden Euro für zusätzliche Leistungen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte das Vorhaben. „Es fehlt ein Konzept, das die Pflege zukunftssicher und generationengerecht macht“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. „Schon in sieben Jahren geht das Geld aus. Dann drohen den Beitragszahlern von heute Leistungskürzungen im Alter.“

Gröhe geht davon aus, dass damit bis 2022 die Reformen finanziert werden können. Er betont die Verbesserungen durch die zweite Reformstufe: „Mittelfristig könnten dadurch bis zu 500 000 Menschen zusätzlich Unterstützung erhalten“, sagte er der „Rheinischen Post“. „Außerdem entlasten wir pflegende Angehörige und sorgen dafür, dass sie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert sind.“ In der „Passauer Neuen Presse“ wies er darauf hin, dass die Pflegekräfte durch den Abbau von Dokumentationspflichten entlastet würden.

Patientenschützer Brysch bemängelte aber auch, dass Heimbewohner medizinische Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel durch examinierte Pflegekräfte weiter selbst zahlen müssten. Bei Pflegebedürftigen daheim komme die gesetzliche Krankenversicherung dafür auf. Das koste die Heimbewohner im Schnitt 190 Euro im Monat. Viele rutschen deshalb in die Sozialhilfe ab, was wiederum Auswirkungen auf die klammen Kommunen habe. „Diese Ungleichbehandlung ist verfassungsrechtlich bedenklich“, sagte Brysch. Die Stiftung prüfe hier eine Verfassungsklage.

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