GesundheitGutachten: E-Gesundheitskarte widerspricht geltendem Recht

Hamburg (dpa) - Die zu Jahresbeginn eingeführte elektronische Gesundheitskarte verstößt gemäß einem juristischen Gutachten gegen geltendes Recht. Das berichtet das "Hamburger Abendblatt" unter Berufung auf eine Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Der Grund: Die gesetzlichen Krankenkassen hätten darauf verzichtet, die Fotos der Versicherten zu prüfen. Die Expertise für die niedergelassenen Ärzte in Deutschland wirft den Kassen vor, die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt zu haben. Rein rechtlich müssten die E-Gesundheitskarten wieder eingezogen oder nachgerüstet werden.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

SZ bei Google bevorzugen

Hamburg (dpa) - Die zu Jahresbeginn eingeführte elektronische Gesundheitskarte verstößt gemäß einem juristischen Gutachten gegen geltendes Recht. Das berichtet das „Hamburger Abendblatt“ unter Berufung auf eine Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Der Grund: Die gesetzlichen Krankenkassen hätten darauf verzichtet, die Fotos der Versicherten zu prüfen. Die Expertise für die niedergelassenen Ärzte in Deutschland wirft den Kassen vor, die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt zu haben. Rein rechtlich müssten die E-Gesundheitskarten wieder eingezogen oder nachgerüstet werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

SZ Stellenmarkt
:Entdecken Sie attraktive Jobs

In anspruchsvollen Berufsfeldern im Stellenmarkt der SZ.

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: