Gesundheit:Drei Jahre Haft für niederländischen Skandalarzt Jansen

Lesezeit: 1 min

Almelo (dpa) - Immer wieder diagnostizierte Ernst Jansen fälschlicherweise unheilbare Krankheiten - jetzt ist der niederländische Skandalarzt zu drei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Almelo (dpa) - Immer wieder diagnostizierte Ernst Jansen fälschlicherweise unheilbare Krankheiten - jetzt ist der niederländische Skandalarzt zu drei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.

Der ehemalige Neurologe habe bei neun Patienten bewusst unheilbare Krankheiten wie Alzheimer und Multiple Sklerose festgestellt, obwohl die Patienten daran nicht gelitten hätten, urteilte das Strafgericht in Almelo am Dienstag. Mit seinen Fehldiagnosen habe er sich der schweren Körperverletzung schuldig gemacht.

Jansen sei auch schuld am Tod einer Frau, die nach der Diagnose Alzheimer Suizid beging. Der Mediziner, der bis Anfang 2013 in Heilbronn und zuvor an mehreren anderen deutschen Kliniken gearbeitet hatte, muss seine Strafe zu einem späteren Zeitpunkt antreten.

In diesem wohl größten medizinischen Strafprozess der Niederlande ging es um neun Fälle von 1994 bis 2004. Insgesamt soll Jansen bei mehr als 200 Patienten fälschlicherweise unheilbare Krankheiten festgestellt und behandelt haben. Die meisten Patienten wurden bereits außergerichtlich entschädigt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert.

Der 68-jährige Jansen verfolgte die fast zwei Stunden dauernde Verkündung des Urteils äußerlich unbewegt. Sein Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Die Opfer reagierten erleichtert und ergriffen. „Darauf haben wir solange gewartet“, sagte Ineke Damink, bei der Jansen Alzheimer festgestellt hatte. „Drei Jahre - ich bin so froh.“

Das Gericht erklärte, es halte den in einen dunklen Anzug gekleideten Jansen für „uneingeschränkt“ verantwortlich. „Der Angeklagte hat seine medizinische Sorgfaltspflicht ernsthaft verletzt“, sagte Richter Marcel Bordenga. Er habe Untersuchungsergebnisse ignoriert, die seine Diagnose widerlegt hätten. Seine Patienten behandelte er oft über Jahre mit schwersten Medikamenten.

Jansen hatte vor dem Gericht zwar Beurteilungsfehler eingeräumt, die jedoch mit einer Medikamentensucht begründet. Gutachter bescheinigten ihm zudem eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Doch für das Gericht waren dies keine mildernden Umstände.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte nach dem Urteil: „Das Unheil, das der Mediziner auch in Deutschland angerichtet hat, kann der niederländische Richterspruch nicht aus der Welt schaffen.“ Er stellte die Forderung auf, die Beteiligten in Deutschland zur Verantwortung zu ziehen. „Dazu gehören die Personalagenturen, die den Arzt vermittelt haben, die Chefärzte und die Träger der Krankenhäuser, für die der Neurologe tätig war.“

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: