GesundheitBGH wirft Johannitern groben Fehler nach Hausnotruf vor

Karlsruhe (dpa) - Auf die Johanniter Unfallhilfe könnte ein erster Haftungsfall nach einem Hausnotruf zukommen. Der Bundesgerichtshof verwies eine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zurück an das Berliner Kammergericht. Die Karlsruher Richter machten deutlich, dass die Johanniter ihre Hilfeleistungspflicht grob vernachlässigt haben. Der mittlerweile verstorbene Kläger hatte 2012 die Notrufanlage in seiner Wohnung betätigt. Daraufhin kamen zwei Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, aber keine Rettungskräfte. Zwei Tage später wurde bei dem Mann ein nicht ganz neuer Schlaganfall festgestellt.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Karlsruhe (dpa) - Auf die Johanniter Unfallhilfe könnte ein erster Haftungsfall nach einem Hausnotruf zukommen. Der Bundesgerichtshof verwies eine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zurück an das Berliner Kammergericht. Die Karlsruher Richter machten deutlich, dass die Johanniter ihre Hilfeleistungspflicht grob vernachlässigt haben. Der mittlerweile verstorbene Kläger hatte 2012 die Notrufanlage in seiner Wohnung betätigt. Daraufhin kamen zwei Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, aber keine Rettungskräfte. Zwei Tage später wurde bei dem Mann ein nicht ganz neuer Schlaganfall festgestellt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

SZ Stellenmarkt
:Entdecken Sie attraktive Jobs

In anspruchsvollen Berufsfeldern im Stellenmarkt der SZ.

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: