Gesundheit:BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar

Karlsruhe (dpa) - Der Handel mit E-Zigaretten, die Nikotin enthalten, ist einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zufolge in Deutschland nicht mehr erlaubt. Die Karlsruher Richter bestätigten eine Geldstrafe des Landgerichts Frankfurt gegen einen Mann, der solche E-Zigaretten verkauft hatte. Die Rechtslage war bislang unklar. Der BGH stuft die nikotinhaltige E-Zigarette nun als Tabakerzeugnis ein - und die Regelungen dafür verbieten die Beimischung bestimmter Stoffe wie Ethanol, die in den Liquids der E-Zigarette aber enthalten sind.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Karlsruhe (dpa) - Der Handel mit E-Zigaretten, die Nikotin enthalten, ist einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zufolge in Deutschland nicht mehr erlaubt. Die Karlsruher Richter bestätigten eine Geldstrafe des Landgerichts Frankfurt gegen einen Mann, der solche E-Zigaretten verkauft hatte. Die Rechtslage war bislang unklar. Der BGH stuft die nikotinhaltige E-Zigarette nun als Tabakerzeugnis ein - und die Regelungen dafür verbieten die Beimischung bestimmter Stoffe wie Ethanol, die in den Liquids der E-Zigarette aber enthalten sind.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: