Berlin:Heim-Aufsicht: 37 entdeckte Mängel in 400 Einrichtungen

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Berlin (dpa) - Die Berliner Heim-Aufsicht hat im Jahr 2018 bei Kontrollen 37 Mängel in stationären Pflegeeinrichtungen der Hauptstadt registriert. Trotz mehr unangemeldeter Kontrollen sei es nicht zu einem spürbaren Anstieg der entdeckten Verstöße gekommen, sagte Franz Allert, Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, am Freitag bei der Vorstellung des Jahresberichts. Diese Tendenz sei erfreulich. "Ich würde daraus aber nicht den Rückschluss ziehen, dass alles in Ordnung ist", ergänzte er. Das Landesamt brauche etwa weiterhin mehr Personal, um Heime zu kontrollieren.

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Berlin (dpa) - Die Berliner Heim-Aufsicht hat im Jahr 2018 bei Kontrollen 37 Mängel in stationären Pflegeeinrichtungen der Hauptstadt registriert. Trotz mehr unangemeldeter Kontrollen sei es nicht zu einem spürbaren Anstieg der entdeckten Verstöße gekommen, sagte Franz Allert, Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, am Freitag bei der Vorstellung des Jahresberichts. Diese Tendenz sei erfreulich. „Ich würde daraus aber nicht den Rückschluss ziehen, dass alles in Ordnung ist“, ergänzte er. Das Landesamt brauche etwa weiterhin mehr Personal, um Heime zu kontrollieren.

In Berlin gibt es insgesamt 595 stationäre Einrichtungen, die der Heim-Aufsicht unterstehen. Zur Gesamtzahl gehören 437 Heime für pflegebedürftige Menschen und 158 für Menschen mit Behinderungen. In den Pflegeeinrichtungen lebten 2018 rund 35 500 Menschen, in den Heimen für Behinderte fast 3800.

Im vergangenen Jahr hatte die Heim-Aufsicht auch auf Druck des Rechnungshofs ihre Kontrollstrategie geändert. Es gab 40 Prozent unangemeldete Prüfungen, 2017 waren es 17 Prozent. Erwartet wurde deshalb ein deutlicher Anstieg der entdeckten Mängel. Laut Jahresbericht war das aber nicht der Fall. Die Gesamtzahl der festgestellten Mängel lag 2017 bei 66.

Die neuen entdeckten Mängel gab es unter anderem in den Bereichen Pflegedokumentation, baulicher Zustand und Personalausstattung. Keiner dieser Punkte wog jedoch so schwer, dass von der Heim-Aufsicht ein Belegungsstopp oder eine Untersagung des Betriebs erlassen wurde. Es wurden auch keine Bußgelder fällig, heißt es im Jahresbericht. Kontrollieren kann in Berlin neben der Heim-Aufsicht auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen.

Ein Nachteil des neuen Kontrollkonzepts der Heim-Aufsicht war jedoch, dass im vergangenen Jahr insgesamt weniger Einrichtungen durch das Landesamt gecheckt werden konnten - 400 statt 508 im Jahr 2017. Das lag daran, dass bei unangemeldeten Rundgängen zwei Kontrolleure vorgeschrieben sind, bei Regelüberprüfungen mit Ankündigung reicht einer. 46 Prüfungen fanden statt, weil es Beschwerden über Einrichtungen gab.

Heimkontrollen sind Sache der Bundesländer. Der Prüfkatalog für stationäre Pflegeeinrichtungen umfasst in Berlin nach Angaben des Landesamts 21 Kapitel mit über 800 Prüffragen. Diese Kriterien sagten generell aber nicht unbedingt etwas über den Grad der Zuwendung oder die Zufriedenheit der Bewohner aus, sagte Allert. Es bleibe zum Beispiel eine offene Frage, ob ein Mensch gefüttert werde, weil er das brauche - oder weil das schneller gehe.

Die Heim-Aufsicht kann auch nicht bei allen Pflegeformen nach dem Rechten sehen. Betreute Wohngemeinschaften, die immer beliebter werden, dürfen zum Beispiel nur nach Beschwerden kontrolliert werden. Das liege daran, dass diese WGs privat angemietet sind und dort der Schutz der Wohnung gelte, erläuterte Allert. Seit 2013 ist die Zahl der WGs für pflegebedürftige Menschen in Berlin um ein Viertel gestiegen - auf nun 677. Dort leben rund 4900 Menschen.

2018 gab es in diesem Bereich nur sieben Prüfungen nach Beschwerden. Damit gebe es für die Heim-Aufsicht keinen wirklichen Einblick in dieses Segment, sagte Allert. Grund für Mängel seien bisher unter anderem „verkappte Heime“ gewesen. Das könnten zum Beispiel Altbauten sein, in denen auf jeder Etage Pflege-WGs von einem Vermieter privat betrieben werden.

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