Barrierefreiheit:Praxen sollen umbauen

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Der Zugang zu Arztpraxen ist in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt. In der Regel ist dabei vorgesehen, dass bei Neubauten die Praxen ohne Barrieren erreichbar sein müssen. Das kann viel Geld kosten, wie ein Fall vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) zeigt. Dabei wollte eine Bauaufsichtsbehörde die Einrichtung von Arztpraxen im Obergeschoss eines Gebäudes nur genehmigen, wenn ein Aufzug eingebaut wird. Die Ärzte argumentierten, die Kosten in Höhe von 50 000 Euro seien zu hoch. Auch könnten sie Patienten im Erdgeschoss in dort bereits bestehenden Praxen behandeln. Das OVG ließ jedoch keine Berufungsklage zu: Die 50 000 Euro Zusatzkosten rechtfertigten keine Ausnahme. Den Hinweis, dass eine Behandlung im Erdgeschoss möglich sei, erkannten die Richter ebenfalls nicht an, weil dieser zu unverbindlich sei und spätere Inhaber der Praxen nicht binde.

Die Bundesregierung will sich nun dafür starkmachen, "dass bis zum Jahr 2020 Arztpraxen zunehmend barrierefrei zugänglich werden", so wie dies im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention geplant ist. "Vorgesehen ist, dass die Bundesregierung gemeinsam mit der Ärzteschaft hierfür ein Gesamtkonzept vorlegt", heißt es in der Antwort des Ministeriums.

Derzeit werde geprüft, welche Anreize sich setzen ließen, "um die Anzahl barrierefreier Einrichtungen zu erhöhen". Die Linken-Politikerin Zimmermann bewertet dies positiv. Ein solches Programm müsse aber "substanzielle Fortschritte ermöglichen und darf sich nicht auf unverbindliche Absichtserklärungen beschränken", sagte sie. "Hier muss es auch darum gehen, Geld zur Verfügung zu stellen und die Ärzte zu unterstützen." Dafür setzt sich auch die Behindertenbeauftragte Bentele ein: Wichtig wären Fördermöglichkeiten für den Umbau bestehender Praxen, sagt sie.

Dagegen hätten auch die Mediziner nichts einzuwenden. Ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) warnt allerdings davor, Ärzte, die sich vor Jahren für einen Standort entschieden hätten, im Nachhinein zu Investitionen von etlichen Tausend Euro zu zwingen. "Darüber müssen die Ärzte selbst entscheiden können." Keiner dürfe für seine Standortwahl bestraft werden. Der KBV-Sprecher kann sich aber vorstellen, dass zum Beispiel zinsgünstige Förderkredite der Staatsbank KfW helfen könnten, die Investitionen anzukurbeln.

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