UBS versus USA:Spiel auf Zeit

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Machtpoker um 52.000 Datensätze: Die Großbank UBS und die USA wollen sich im Streit um Kundendaten außergerichtlich einigen - das Gericht gibt ihnen drei Wochen.

Mehr Zeit wollten beide Parteien - und sie bekommen sie: Der Termin für den UBS-Prozess wurde auf den dritten August verschoben. Der zuständige Richter gab am Montag einem entsprechenden Antrag von UBS und US-Regierung statt. Die Regierungen der USA und der Schweiz erhalten somit drei Wochen, um einen außergerichtlichen Vergleich über die Zivilklage der US-Steuerbehörde IRS gegen die Großbank abzuschließen.

Mit Hilfe der Schweizer Regierung stemmt sich die UBS gegen die Daten-Forderungen aus den USA. (Foto: Foto: Reuters)

Die US-Regierung und UBS hatten am Sonntag gemeinsam die Verschiebung des Prozesses um die Herausgabe von Kundendaten gefordert. Beide Parteien brauchten 15 Tage, um ihre Gespräche über eine Lösung der Angelegenheit fortsetzen zu können, hieß es in dem Antrag.

Einen Tag nach dem neuen Prozess-Termin, am vierten August, wollte die UBS den Geschäftsbericht für das zweite Quartal vorlegen.

Das US-Justizministerium und die Steuerbehörde IRS fordern von der UBS die Daten von 52.000 Amerikanern, die sie der Steuerhinterziehung unter Beihilfe der UBS verdächtigen.

An den Verhandlungen waren auch das Schweizer Justizministerium (EJPD) und das Schweizer Außenministerium beteiligt, wie das EJPD in einer Mitteilung vom Sonntag zum ersten Mal bestätigte. Das EJPD begrüßte die Verschiebung.

US-Justizministerium beharrt auf Standpunkt

Trotz ihrer Unterschrift unter den Verschiebungsantrag hat die US-Regierung ihren Standpunkt offiziell nicht geändert. Das US-Justizministerium teilte am Sonntag weiter mit, die Regierung verlange weiterhin die Herausgabe von 52.000 Kundendaten und werde auch finanzielle Sanktionen erwägen, falls die UBS im Falle der Verurteilung die Daten nicht herausgebe.

Auf die vom Gericht aufgeworfene Frage, ob die Regierung auch die Beschlagnahmung von UBS-Eigentum in den USA erwäge, ging das Justizministerium nicht ein.

Wie eine außergerichtliche Lösung des Falles aussehen sollte, ist weiterhin unklar. Das Schweizer Bankgeheimnis verbietet der UBS, Kundendaten herauszugeben, es sei denn, es gehe um Steuerbetrug und ähnliche Tatbestände. Zudem muss ein formelles Amtshilfeersuchen vorliegen. Aus Sicht der US-Behörden sind Schweizer Amtshilfeverfahren zu langsam und zu umständlich und der Ausgang ist zu ungewiss.

US-Anwälte sind der Auffassung, die Schweizer Seite werde eine gewisse Anzahl, wenngleich nicht alle 52.000 Kundennamen herausgeben müssen. Das US-Justizministerium werde einem Vergleich nur zustimmen, wenn es dafür Garantien erhalte. In einem ähnlichen Fall hatte sich UBS im Februar bereit erklärt, umgerechnet rund 550 Millionen Euro zu zahlen.

© sueddeutsche.de/Reuters/AFP/dpa/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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