Tipps für Kunden:Steuervorteile können wegfallen

Lesezeit: 4 min

In anderen Fällen habe der Anbieter bei den Zwischenabrechnungen eine viel geringere Summe mitgeteilt, als nach erfolgter Kündigung letztendlich ausgezahlt wurde. Die Allianz zeige absichtlich einen zu geringen Rückkaufswert aus, um Kunden mit Anspruch auf hohe Bewertungsreserven von einer Kündigung abzuhalten, so die Vermutung betroffener Kunden.

Nur die nackten Zahlen

Die Allianz weist die Vorwürfe zurück. "Es stimmt nicht, dass wir keine Auskunft über den Rückkaufswert geben", sagt ein Sprecher. Wenn ein Versicherter sich erkundige, was ihm bei einer Kündigung zusteht, werde der Rückkaufswert inklusive der Beteiligung an den Bewertungsreserven mitgeteilt. Allerdings gibt die Allianz hier nur den sogenannten Sockelbetrag an. Das ist der Teil an den Bewertungsreserven, der dem Kunden im laufenden Jahr mindestens zusteht.

Die tatsächliche Beteiligung an den Reserven kann wesentlich höher liegen. "Da die Bewertungsreserven ständig schwanken, ist die genaue Beteiligung des Kunden an den Reserven erst vier bis fünf Wochen vor Ende des Vertrags abschätzbar", sagt der Sprecher. Darauf weise die Allianz ihre Kunden aber hin. Die Debeka verfährt ähnlich. "Wenn Kunden jetzt anfragen, teilen wir ihnen die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven mit und weisen sie darauf hin, dass wir über die konkrete Höhe erst zwei Wochen vor der geplanten Vertragsbeendigung Auskunft geben können", sagt ein Sprecher.

Generell scheint zu gelten: Der Versicherer teilt dem Kunden nur die nackten Zahlen mit. Man könne keine Ratschläge geben, ob eine Kündigung richtig sei, heißt es bei der Debeka. Zum einen schwankten die Bewertungsreserven von Monat zu Monat, so dass ein aktuell richtiger Rat nach vier Wochen schon wieder falsch sein könne. Zudem sei noch nicht klar, wann die Gesetzesänderung komme und wie sie konkret aussehen werde.

Versicherungsschutz fällt weg

Die Debeka gibt ihren Kunden zu bedenken, dass sie bei einer Kündigung keinen Versicherungsschutz mehr haben, also einen mit der Police eventuell verknüpften Todesfall-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsschutz verlieren. Das sieht wenig überraschend auch Konkurrent Zurich so: "Grundsätzlich kann von übereilten Kündigungen nur abgeraten werden, da die Kunden den Versicherungsschutz verlieren und möglicherweise nicht mit den alten Konditionen neu abschließen können", erklärt eine Sprecherin.

Auf die Steuer achten

Auch auf Schlussüberschüsse, die Versicherer nur an Kunden ausschütten, die bis zum Ende durchhalten, müssen vorzeitig Kündigende verzichten. Allerdings zahlen viele Versicherer an Kunden mit Altverträgen und entsprechend hohen Zinsgarantien von vier Prozent oder 3,5 Prozent ohnehin keine Schlussüberschüsse mehr aus. Zu bedenken ist aber die steuerliche Situation: Bei vorzeitiger Kündigung können Steuervorteile wegfallen, die sich auf die Erträge der Lebensversicherung beziehen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gibt seinen Mitgliedern keine Empfehlungen, wie sie auf Anfragen zum Thema Bewertungsreserven reagieren sollen. Die Versicherer steckten in einem Dilemma, erklärt eine Verbands-Sprecherin. Bemühten sich die Gesellschaften um möglichst genaue Angaben zur Beteiligung an den Bewertungsreserven, seien sie im Zweifelsfall morgen schon wieder überholt. Sage die Gesellschaft dagegen nichts oder bleibe vage, müsse sie sich vorhalten lassen, zu mauern.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema