Talanx verklagt Bundesbank:Spektakulärer Streit um ein Konto

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Der Versicherungskonzern Talanx misstraut privaten Banken und will darum bei der Bundesbank ein Konto eröffnen. Die lehnt das ab. Jetzt hat Talanx geklagt.

Den Versicherungskonzern Talanx plagt tiefes Misstrauen: Keine Geschäftsbank ist sicher genug - darum soll die Bundesbank das Girokonto des Konzerns führen. Bisher dürfen nur Banken und Behörden ein Konto bei der Bundesbank unterhalten und die Mitarbeiter.

Talanx hat keine Banklizenz und will diese auch nicht beantragen: "Wir sind ein Versicherer." (Foto: Foto: dpa)

Ein entsprechender Antrag war bei der Bundesbank gestellt worden - und wurde per Brief abgelehnt, bestätigt ein Talanx-Sprecher. Darum ist jetzt Klage erhoben worden: Talanx will einen formellen Bescheid haben. "Mit dem können sich dann die Juristen auseinandersetzen", sagte der Sprecher.

Talanx hat keine Banklizenz und will diese auch nicht beantragen. "Wir sind ein Versicherer", sagte der Sprecher.

Die Bundesbank wiederum bestätigte, dass der Konzern ein Konto bei der deutschen Notenbank beantragt habe und dass dieser Antrag abgelehnt worden sei. "Die Bundesbank führt grundsätzlich keine Konten für Wirtschaftsunternehmen", betonte ein Sprecher.

"Signifikante" Institute

Talanx müsse hingegen eine vernünftige Risikovorsorge betreiben, heißt es hingegen bei den Hannoveranern. Der Versicherer ist der Ansicht, dass sein Geld im Fall einer Insolvenz der Geschäftsbank nur unzureichend über den Einlagensicherungsfonds abgesichert ist.

Dass nur Banken ein Bundesbank-Konto erhielten, sei zudem wettbewerbsverzerrend, gerade vor dem Hintergrund, dass die Finanzaufsicht Bafin die Versicherer Talanx, Allianz und Münchener Rück als "signifikante" - also systemrelevante - Institute bezeichnet habe, sagte der Sprecher.

Die privaten Geldinstitute selbst räumen nach Angaben der Financial Times Deutschland Probleme des heutigen Einlagensicherungssystems ein. Der Bundesverband deutscher Banken habe deshalb eine Reform geprüft, diese aber erst vergangene Woche wieder verworfen.

Der Plan sah vor, dass institutionelle Investoren - also etwa auch Versicherer - bei der Insolvenz einer Bank nicht mehr entschädigt und die Sicherung für Privatanleger reduziert werden sollte.

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