Steuern und Abgaben im neuen Jahr:Warum 2018 vom Gehalt mehr übrig bleibt

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Auch ohne Reform werden die Steuerzahler im nächsten Jahr entlastet. Das liegt vor allem daran, dass die Sozialabgaben sinken. Die Änderungen im Überblick.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Es gibt keine Statistik, aber gefühlt wurde in diesem Jahr so viel über Steuern gesprochen wie nie zuvor in der Legislaturperiode - auch weil einige der wahlkämpfenden Parteien mit spürbaren Steuerentlastungen um Wählerstimmen warben. Inzwischen ist gewählt, die Steuern zahlenden Wähler aber warten weiter auf die versprochene Reform. Immerhin wird das Warten zum Jahreswechsel 2018 etwas versüßt.

Tatsächlich werden alle Steuerzahler im kommenden Jahr, verglichen mit 2017, mehr Geld übrig haben für Privates - sogar ohne die versprochene große Steuerreform. Kinderlose Alleinstehende haben je nach Bruttoeinkommen jährlich bis zu 277 Euro mehr in der Tasche. Bei Familien mit zwei Kindern, in denen beide Ehepartner gut verdienen, summiert sich die Entlastung auf bis zu 532 Euro jährlich. Das zeigen Berechnungen des Steuer-Professors Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin, die er für die SZ durchgeführt hat.

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Dass im kommenden Jahr für alle mehr Netto vom Brutto übrig bleibt als 2017, ist im Wesentlichen auf zwei Effekte zurückzuführen: Zum einen sinken einige Beiträge für die Sozialversicherung - zwar nur minimal, aber doch spürbar. Zudem kommt der Gesetzgeber seinen Verpflichtungen nach. Die Bundesregierung muss das steuerlich freizustellende Existenzminium und die Auswirkungen der Inflation auf die Steuertarife regelmäßig prüfen - und ausgleichen. Bei seinen Berechnungen hat Hechtner drei Veränderungen berücksichtigt:

Sozialversicherungsbeiträge

2018 sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung um 0,1 Prozentpunkte. Davon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Zudem sinkt die Abgabenlast für Arbeitnehmer, weil der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,1 Prozentpunkte reduziert wird. Derzeit müssen nur Arbeitnehmer einen Zusatzbeitrag von einem Prozent des beitragspflichtigen Einkommens an die gesetzlichen Krankenversicherung abführen. Hechtner hat auch berücksichtigt, dass Vorsorgeaufwendungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu 86 Prozent steuerlich abzugsfähig sein werden, zwei Prozentpunkte mehr als 2017.

Beitragsbemessungsgrenzen

Weil die Löhne steigen, erhöhen sich auch die Beträge, bis zu welchen Abgaben an die Sozialversicherung gezahlt werden müssen. Diese Grenze ist als Beitragsbemessungsgrenze bekannt. Übersteigt der Bruttolohn die Grenze, ist der darüber liegende Teil des Lohns sozialabgabenfrei.

Da die Löhne im Osten Deutschlands generell geringer sind als im Westen, unterscheiden sich auch die Beitragsbemessungsgrenzen. Im Jahr 2018 müssen Arbeitnehmer im Westen bis zu einem Bruttoeinkommen von 6500 Euro monatlich Beiträge an die Renten- und an die Arbeitslosenversicherung zahlen. Im Osten des Landes liegt die Grenze bei 5800 Euro.

Weil sich die Löhne unterschiedlich entwickelten, stieg die Beitragsbemessungsgrenze im Westen stärker als im Osten - nämlich um 150 Euro im Westen und im Osten um 100 Euro, eben auf 5800 Euro Bruttolohn. Auf diese beitragspflichtigen Beträge müssen 18,6 Prozent für die Rentenversicherung und drei Prozent für die Arbeitslosenversicherung gezahlt werden, die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch teilen.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden in Ost und West auf ein beitragspflichtiges Bruttoeinkommen in Höhe von 4425 Euro fällig - 75 Euro mehr als 2017. Bei der Krankenversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 7,3 Prozent, Arbeitnehmer jedoch einen Zusatzbeitrag von nunmehr 0,9 Prozentpunkten. Die Pflegeversicherung wird paritätisch zu je 2,55 Prozent von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, wobei Kinderlose 0,25 Prozentpunkte zusätzlich zahlen.

Die höheren Beitragsbemessungsgrenzen sind auch der Grund dafür, warum die Entlastungen ab einem Bruttoeinkommen von 4500 Euro beziehungsweise 6500 Euro geringer werden. Beispiel: Ein Single mit 6000 Euro Einkommen wird um 277 Euro entlastet, mit 6500 Euro Einkommen aber nur um 145 Euro. Das liegt daran, dass bisher nur bis 6350 Euro Renten- und Arbeitslosenbeiträge fällig waren, ab 2018 aber bis 6500 Euro. "Die Entlastungen werden durch die zusätzliche Abgabenlast aus der Sozialversicherung teilweise wieder aufgezehrt", sagt Hechtner.

Steuerliche Veränderungen

2018 steigt der steuerliche Grundfreibetrag um 180 Euro auf 9000 Euro. Zudem wird die sogenannte kalte Progression korrigiert, das Zusammenspiel von steigenden Einkommensteuertarifen und höherer Inflation. Damit wird verhindert, dass Lohnsteigerungen aufgezehrt werden. Der Kinderfreibetrag pro Elternteil steigt um 36 Euro jährlich auf 2394 Euro. Das Kindergeld steigt um zwei Euro pro Kind und Monat. Für die beiden ersten Kinder gibt es damit monatlich 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro, jedes weitere Kind 225 Euro.

© SZ vom 29.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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