Steuern sparen:Nicht alles der Bank überlassen

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Die Abgeltungssteuer sollte dem Steuerbürger alles leichter machen. Dennoch sollte der Sparer seine Steuerabführung nicht allein der Bank überlassen.

Marco Völklein

Eigentlich sollte mit der Abgeltungsteuer, die seit 1.Januar 2009 gilt, für Anleger alles ganz einfach werden. Dem Sparer steht ein Freibetrag von 801 Euro für Kapitaleinkünfte zu - und auf alles, was darüber hinaus geht, führt die Bank pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer (plus Solizuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) an den Staat ab. Tatsächlich aber sollten Anleger auch bei der Abgeltungsteuer nicht alles der Bank überlassen und auf einiges achten.

Einkommensteuererklärung: Die Anleger sollten immer noch auf einige Punkte achten, obwohl seit Anfang des Jahres eine pauschale Abgeltungssteuer erhoben wird. (Foto: Foto: dpa)

Freistellungsaufträge prüfen

Da Sparer meist mehrere Konten und Depots haben, etwa bei einer Bank, einer Fondsgesellschaft und bei der Deutschen Finanzagentur (früher: Bundeswertpapierverwaltung), haben sie meist auch mehrere Freistellungsaufträge gestellt - und so den Sparerfreibetrag von 801 Euro (Verheiratete: 1602 Euro) aufgesplittet. "Diese sollten Anleger regelmäßig überprüfen und dabei schauen, ob die freigestellten Beträge auch in etwa durch Kapitalerträge gedeckt sind", sagt Lothar Siemers, Steuerberater bei Pricewaterhouse-Coopers (PwC). So nützt es nichts, wenn bei der Bank der Freibetrag noch lange nicht ausgeschöpft ist (etwa weil das Tagesgeldkonto derzeit wenig Zinsen bringt), bei der Fondsgesellschaft aber schon lange überschritten wurde. Die Verteilung des Freibetrags kann noch bis Ende Dezember für das Folgejahr angepasst werden - "nicht jedoch rückwirkend", sagt Siemers: "Ansonsten kann die Korrektur erst in der Einkommensteuerveranlagung erfolgen."

Bescheinigungen anfordern

Im Grundsatz beträgt die Abgeltungsteuer 25 Prozent - aber nur im Grundsatz: Wer wenig verdient und daher mit seinem persönlichen Grenzsteuersatz unter der Marke liegt, kann sich über die Steuererklärung die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückholen. Dazu allerdings benötigt er entsprechende Steuerbescheinigungen der Banken, Sparkassen und Fondsfirmen. Doch ab wann sollte man den ganzen Aufwand betreiben? Die Stiftung Warentest gibt als "grobe Richtschnur" aus: Liegt das zu versteuernde Einkommen im Jahr 2009 zusammen mit den Kapitaleinkünften unter 15000 Euro (Verheiratete: 30000 Euro), dann rangiert der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 Prozent - und der Aufwand mit Steuerbescheinigungen und Angaben in der Steuererklärung kann sich lohnen.

Bescheinigungen anfordern

Für viele Kapitalanleger gehören Verluste leider dazu. Allerdings lassen sich diese mit Gewinnen aus Wertpapiergeschäften verrechnen - auch dann, wenn die Verluste bei Bank A und die Gewinne bei Bank B anfielen. Um dies in der Steuererklärung angeben zu können, benötigen Steuerzahler eine Verlustbescheinigung von ihrer Bank; "schicken die Institute die Bescheinigungen nicht von sich aus, muss man sie bis zum 15.Dezember 2009 anfordern", rät Fachmann Siemers.

Verluste vortragen lassen

Hat der Anleger keine Gewinne gemacht, mit denen sich die Verluste verrechnen ließen, können Anleger die Verluste mit der Steuererklärung 2009 auf die künftigen Jahre vortragen lassen. Bis zum Jahr 2013 zieht das Finanzamt sie auch von Gewinnen für Papiere ab, die der Anleger vom Jahr 2009 an angehäuft hat.

Chance für Rentner nutzen

Rentner können ihre Zinseinkünfte oft auch dann von der Abgeltungsteuer befreien, wenn sie mehr als den steuerfreien Pauschbetrag von 801 Euro einnehmen. Dafür müssen sie eine "Nichtveranlagungsbescheinigung" beantragen, rät der Bundesverband deutscher Banken. Die Bescheinigungen stellt das Finanzamt aus, wenn die steuerlich relevanten Einkünfte nicht über 7972 Euro pro Jahr liegen. Die Rente gilt dabei nur zum Teil als Einkommen. "Die steuerlichen Einkünfte vieler Rentner liegen daher unter 7972 Euro", erläutert der Verband.

© SZ vom 10.12.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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