Steuern: Ausbildungsfreibetrag:Zu niedrig? Och nö!

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Die Kinder studieren, Papa zahlt. Lange konnten Eltern einen größeren Teil der Ausbildungskosten von der Steuer absetzen, 2002 wurde das erheblich eingeschränkt. Die Sache ging vor Gericht. Jetzt gibt es eine Entscheidung.

Ein Studium kann viel Geld kosten. Dennoch: Der Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro jährlich sei ausreichend hoch und daher nicht verfassungswidrig, heißt es in einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhof (BFH). Er könne nicht für sich allein, sondern müsse zusammen mit den anderen Freibeträgen für Kinder gesehen werden ( Az: III R 111/07).

Der Ausbildungsfreibetrag wurde 2002 von 2147 auf 924 Euro gekürzt. Er soll jetzt nur noch die Kosten abdecken, wenn das Kind auswärtig untergebracht ist. (Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Der Ausbildungsfreibetrag wurde 2002 von zuvor umgerechnet 2147 auf 924 Euro gekürzt. Er soll jetzt nur noch die Kosten abdecken, wenn das Kind auswärtig untergebracht ist. Für andere Ausgaben wurde gleichzeitig der sogenannte Erziehungsfreibetrag von derzeit 2640 Euro für verheiratete Eltern eingeführt.

Zusätzlich gibt es den regulären Kinderfreibetrag von jetzt 4368 Euro. Alle Freibeträge zusammen belaufen sich auf 7932 Euro im Jahr.

Freibetrag oder Kindergeld

Statt des Kinder- und des Erziehungsfreibetrags wird bei unteren und mittleren Einkommen das Kindergeld gezahlt. Das erhalten zwar zunächst alle Eltern, oft wird es aber im Rahmen der Steuererklärung zurückgezahlt. Immer dann, wenn die Freibeträge den Steuerzahler am Ende günstiger stellen als das Kindergeld.

Gegen die Verringerung des Ausbildungsfreibetrags hatte ein Elternpaar geklagt, das den abgesenkten Ausbildungsfreibetrag für seine auswärts studierende Tochter als nicht mehr ausreichend erachtete.

Der BFH wies die Klage ab. Zur Begründung verwies er auf die anderen Freibeträge. Im Streitjahr 2003 seien das insgesamt 6732 Euro jährlich gewesen, deutlich mehr als die damalige Bafög-Höchstförderung von 5592 Euro im Jahr. Über die derzeitigen Freibeträge hatte der BFH nicht zu entscheiden.

Seit der Bafög-Erhöhung zum Wintersemester 2010/11 liegt die Bafög-Höchstförderung bei 8040 Euro im Jahr - und damit etwas über den derzeitigen Freibeträgen von insgesamt 7932 Euro. Allerdings zitiert der BFH eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994, wonach Ausbildungskosten nicht wie das Existenzminimum in voller Höhe steuerlich absetzbar sein müssen.

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