Niedrige Einkommen in Deutschland:Tarifverträge unterschreiten Niveau der Mindestlöhne

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Die Einführung von Mindestlöhnen ist politisch umstritten. Befürworter sehen darin einen Weg, die Ausbreitung von Niedrig-Einkommen einzudämmen. Jetzt belegt eine Statistik: Die Tarifverträge in einigen Branchen schreiben tatsächlich Stundenlöhne fest, die deutlich geringer sind als bereits existierende Verdienst-Untergrenzen - nicht selten liegen sie unter 6,50 Euro je Stunde. Betroffen sind nicht nur Geringqualifizierte.

Viele Tarifverträge in Deutschland schreiben Stundenlöhne fest, die deutlich unter dem Niveau der bislang vereinbarten Mindestlöhne liegen. Im Konditorenhandwerk in Bayern etwa beginnt der Tarifverdienst bei 5,26 Euro je Stunde, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Auch Fleischer in Sachsen, Gärtner in Brandenburg und Mitarbeiter von Hotels und Gaststätten erhalten bisweilen weniger als 6,50 Euro je Stunde.

Die niedrigen Tarifverdienste gelten nach Angaben der Statistiker vor allem für geringqualifizierte Beschäftigte. Aber auch Fachkräfte verdienten in einigen Branchen vergleichsweise wenig: Der tarifliche Anfangsverdienst für Bäcker- und Konditorengesellen liege in Mecklenburg-Vorpommern bei 6,97 Euro, für Beschäftigte mit bestandener Gesellenprüfung im Friseurhandwerk Schleswig-Holstein bei 7,00 Euro.

Derzeit gelten in Deutschland in zehn Branchen - darunter vier Baubranchen - allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Diese reichen von 6,53 bis 11,53 Euro je Stunde. Nach den Daten des Bundesamtes liegt der Mindestlohn im früheren Bundesgebiet bei Wäschereidienstleistungen und bei vielen Wach- und Sicherheitsfirmen bei weniger als 8,00 Euro je Stunde. In den neuen Ländern liegen außerdem Löhne bei der Gebäudereinigung und in der Pflegebranche unter 8,00 Euro.

Die Acht-Euro-Marke setzte das Bundesamt wegen der jüngsten Vereinbarung für die Zeitarbeitsbranche an: Auch für deren etwa 900.000 Beschäftigten gilt vom 1. Januar 2012 an ein Mindestlohn. Er liegt bei 7,01 Euro in Ostdeutschland und 7,89 Euro im Westen. Eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) billigte das Bundeskabinett kurz vor Weihnachten.

Die Ergebnisse des Bundesamtes beruhen auf einer Auswertung von mehr als 600 Flächentarifverträgen. Bei Angaben zu Monatsverdiensten wurden diese auf Stundenbasis umgerechnet. Informationen über die Zahl der Beschäftigten in den untersten Vergütungsgruppen liegen den Statistikern nicht vor.

Eine detaillierte Übersicht hat das Statistische Bundesamt hier zusammengestellt.

© sueddeutsche.de/dapd/dpa/jab - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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