Immobilienkauf:Nur nicht austricksen lassen

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Eigentum statt Miete, das wünschen sich viele. Das Vorkaufsrecht kann dabei helfen. (Foto: Johannes Simon)

Mieter haben in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht für ihre Wohnung. Aber das ist ziemlich kompliziert, und manche Immobilieneigentümer versuchen, die Bewohner des Hauses zu umgehen.

Von Andrea Nasemann

Um das sogenannte Vorkaufsrecht kursieren immer wieder Gerüchte. Viele Mieter denken, dass sie automatisch ein Vorkaufsrecht haben, wenn ihre Wohnung verkauft wird, doch so stimmt das nicht. Nur wenn ganz bestimmte Voraussetzungen vorliegen, liegt ein gesetzliches Vorkaufsrecht für den Mieter vor. Nämlich dann, wenn ein Mietshaus in Eigentumswohnungen umgewandelt wird. Der Sinn der Aktion: Der Eigentümer kann nach der Umwandlung einzelne, in sich abgeschlossene Wohnungen separat verkaufen. Hier sind die Mieter geschützt: Sie können in den Kaufvertrag mit einem Dritten eintreten und anstelle des Käufers die Wohnung erwerben.

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