Finanztest: Gesetzliche Krankenkassen:Gesund ist Trumpf

Lesezeit: 2 min

Geld zurück von der Krankenkasse: Wer in einen Wahltarif mit Beitrags­rückzahlung wechselt, wird belohnt, wenn er nicht zum Arzt muss. Finanztest erklärt die Details - und für wen sich das Angebot überhaupt lohnt.

Der Beitragssatz von gesetzlichen Kranken­kassen ist einheitlich - ausgenommen Kassen, die einen Zusatz­beitrag nehmen. Doch trotz der einheit­lichen Beiträge können Versicherte sparen. Dann, wenn sie in einen Wahltarif mit Beitrags­rückzahlung wechseln. test.de sagt, für wen sich das lohnen kann.

Wer den Gang zum Arzt vermeidet, kann Geld von seiner Krankenkasse zurück bekommen. (Foto: ag.dpa)

Wie lässt sich bei der Krankenkasse noch Geld sparen? Gesunde Versicherte haben dazu die beste Chance. Voraussetzung: Sie schreiben sich in einen Wahltarif mit Beitragsrückzahlung ein und nehmen das ganze Jahr über keine medizinischen Leistungen in Anspruch. Dann erhalten sie Geld von der Kasse zurück. Test.de zeigt für die sechs größten Kassen jeder Kassenart und die Knappschaft, ob sie solche Tarife bieten und wie die Konditionen sind.

Einen großen Nachteil haben die Wahltarife alle: Der Versicherte bindet sich drei Jahre an die Kasse. Er darf in dieser Zeit nicht wechseln, selbst wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag nimmt oder Leistungen streicht.

Maximal einen Monatsbeitrag zurück

Die Kassen dürfen maximal einen Monatsbeitrag pro Jahr zurückzahlen. Je nach Einkommen können das bei Gutverdienern bis zu 559 Euro im Jahr sein. Jemand mit 1000 Euro Einkommen kann dagegen höchstens 149 Euro Prämie im Jahr erhalten. Unser Modellkunde verdient 3000 Euro brutto im Monat und erhält beispielsweise im Prämientarif der KKH-Allianz 455 Euro pro Jahr. Falls er in drei aufeinanderfolgenden Jahren keinerlei Leistungen brauchte, erhielte er insgesamt 1365 Euro.

Geht jemand nur zu Vorsorgeuntersuchungen zum Arzt oder Zahnarzt, bleibt die Prämie erhalten. Findet der Zahnarzt bei der Vorsorge jedoch ein Loch im Zahn oder stellt der Arzt eine Krankheit fest, die behandelt werden muss, ist die Prämie verloren. Nur mitversicherte Kinder unter 18 dürfen alle Kassenleistungen ohne Einschränkung in Anspruch nehmen.

Nicht für Chroniker

Für Kassenmitglieder, bei denen Ehepartner oder Kinder über 18 Jahre mitversichert sind, lohnt sich ein solcher Tarif fast nie. Denn jeder Arztbesuch dieser Familienmitglieder führt zum Verlust der Prämie. Die Beitragsrückzahlung ist trotzdem für Familien nie höher als ein Monatsbeitrag. Chronisch Kranke, die in einem Disease-Management-Programm betreut werden, können sich erst gar nicht einschreiben. Ausgeschlossen sind auch Menschen, deren Beiträge komplett von der Agentur für Arbeit oder anderen Trägern bezahlt werden.

Arbeitnehmer müssen aufs Kleingedruckte achten. Beträgt die Prämie im Wahltarif 50, 75 oder 100 Prozent eines Monatsbeitrags, zählt beispielsweise die HEK auch den Arbeitgeberanteil zum Beitrag. Andere Kassen wie die Techniker Krankenkasse setzen nur den Arbeitnehmeranteil an.

Auch wenn die Prämie kein Prozentsatz, sondern eine feste Summe ist, sollte sich niemand falsche Hoffnungen machen. Manche Tarife fangen im ersten Jahr mit einer kleinen Prämie an, die sich in den Folgejahren erhöht. Die höhere Prämie bekommen aber meist nur Mitglieder, die im Vorjahr keine Leistungen benötigt haben. Nur wer drei Jahre lang nicht krank wird, erhält dann den maximalen Betrag im dritten Jahr.

Die Finanztest-Tipps zeigen, was Sie bei einem Wechsel in einen Wahltarif mit Beitragsrückzahlung beachten müssen.

© sueddeutsche.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: