Energie:Sparen bei Neubauten

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Die Bundesregierung verschärft die Energiestandards für Neubauten. Vorerst sind allerdings nur öffentliche Gebäude von den neuen Regeln betroffen. Wann die Vorgaben für Privathäuser verschärft werden, ist noch unklar.

Von Ralph Diermann

Der Kalauer liegt nahe: Das GEG dürfe kein Gag werden, ist auf der derzeit in München stattfindenden Messe BAU 2017 immer wieder zu hören. GEG - das Kürzel steht für das neue, noch nicht verabschiedete Gebäudeenergiegesetz, das die Anforderungen an die Energieeffizienz vor allem von Neubauten zusammenfasst. Es soll die bestehende Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ersetzen. Ziel der Bundesregierung ist es, den rechtlichen Rahmen für Bauherren, Planer und Architekten einfacher, transparenter und praxisnäher zu gestalten. Zudem will sie damit die EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umsetzen.

In der vergangenen Woche haben die Bundesministerien für Umwelt und Bau sowie für Wirtschaft und Energie nach langen Diskussionen einen gemeinsamen Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz vorgelegt. Allerdings soll es in seinen wesentlichen Bestimmungen zunächst einmal nur für öffentliche Nichtwohngebäude wie Kindergärten oder Krankenhäuser gelten. Der Entwurf sieht vor, dass Neubauten von Bund, Ländern und Gemeinden ab 2019 den sogenannten "Effizienzhaus 55"-Standard erfüllen müssen, der einem Energiebedarf von etwa 42 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr entspricht. Verglichen mit der derzeit gültigen Fassung der EnEV bedeutet das eine Verschärfung um rund ein Viertel. Die Baukosten steigen dadurch nach Angaben der beiden Ministerien im Durchschnitt um 2,5 Prozent. Laut gutachterlichen Untersuchungen rechne sich diese Investition aber, da sich die Mehrkosten innerhalb der Lebensdauer des Gebäudes durch Einsparungen bei den Energiekosten amortisierten.

Was auf private Bauherren zukommt, ist noch unklar

Welche Effizienzstandards private Bauherren dagegen künftig erfüllen müssen, ist noch offen; ebenso, wann diese festgelegt werden. Eines stehe aber fest: "Das Wirtschaftlichkeitsgebot wird nicht infrage gestellt", betonte Peter Rathert, Referatsleiter im Umwelt- und Bauministerium, auf einer Konferenz im Rahmen der Baumesse. Die EU verlangt, dass private Bauherren ihre Immobilien ab 2021 als "Niedrigstenergiegebäude" errichten - ohne diesen Begriff mit konkreten Zahlen zu unterlegen. Ursprünglich war vorgesehen, dass der "Effizienzhaus 55"-Standard auch für private Gebäude gelten soll. Während die Immobilienwirtschaft dies als zu teuer ablehnt, verlangen Klimaschützer ambitioniertere Vorgaben.

Der Entwurf des GEG bietet Bauherren mehr Flexibilität bei der Erfüllung der Vorgaben. So soll es zum Beispiel einen Bonus geben, wenn Strom aus Solaranlagen auf dem Dach für Heizung und Klimatisierung genutzt wird oder Gebäude mit Biogas versorgt werden. Zudem ist geplant, Lösungen auf Quartiersebene zu stärken. Dazu zählt etwa der Aufbau einer nachbarschaftlichen, gebäudeübergreifenden Wärmeversorgung durch ein Blockheizkraftwerk. Die Immobilienbranche begrüßt dies: "Die Quartiersebene ist ein Schlüssel für bezahlbaren Klimaschutz im Gebäudesektor", so Axel Gedaschko, Präsident des Wohnungswirtschaftsverbandes GdW, auf der Messe.

© SZ vom 20.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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