Energetische Sanierung:Beraten und verkauft

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Neben Ingenieuren und Architekten dürfen nun auch Handwerker geförderte Energieberatungen anbieten. Kritiker fürchten deshalb um die Unabhängigkeit dieser Dienstleistung.

Von Ralph Diermann

Schlechte Dämmung, einfache Fenster, alte Heizung: Viele Immobilien in Deutschland verschleudern unnötig viel Energie. Die Klimaziele lassen sich aber nur erreichen, wenn mehr Bestandsbauten saniert werden. Seit einigen Jahren gewährt der Bund daher Immobilienbesitzern einen üppigen Zuschuss, wenn sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen: Sechzig Prozent der Kosten einer Vor-Ort-Beratung samt Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans übernimmt die Staatskasse, gedeckelt bei einem Höchstbetrag von 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 1100 Euro für Gebäude mit drei und mehr Wohnungen. Der Zuschuss wird jedoch nur dann gewährt, wenn die Eigentümer einen Energieberater beauftragen, der in einer von der Deutschen Energie-Agentur (dena) koordinierten Expertenliste geführt ist. Dort kommt nur hinein, wer seine Qualifikation als Energieberater nachweisen kann und zudem regelmäßig an Fortbildungen teilnimmt.

Nur wenige Eigentümer holen bisher die Meinung der Experten ein

Allerdings stagniert die Zahl der Hausbesitzer, die eine Energieberatung in Anspruch nehmen, auf niedrigem Niveau - lediglich 8150 Anträge gingen 2017 beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Entsprechend niedrig ist die Sanierungsquote: Gerade einmal ein Prozent der Gebäude wird in Deutschland jährlich energetisch auf Vordermann gebracht. Um die Klimaziele im Gebäudebereich einzuhalten, müsste die Quote aber auf mindestens zwei Prozent steigen.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat daher Ende 2017 beschlossen, den Kreis der Experten, die eine förderfähige Beratung anbieten dürfen, zu erweitern. Wurden die Mittel bis dato nur für Architekten, Ingenieure und spezialisierte Energieberater gewährt, werden nun auch Beratungen durch andere Experten, allen voran aus Handwerksbetrieben, bezuschusst. Voraussetzung ist, dass sie die Anforderungen für die Aufnahme in die dena-Liste erfüllen. So müssen Handwerker eine anerkannte, mehrwöchige Fortbildung zum Energieberater nachweisen.

Auch Aufnahmen aus der Luft können zeigen, welche Immobilien schlecht gedämmt sind. Üblicherweise werden Wärmebilder aber vom Boden aus gemacht. (Foto: Eurosense)

Nach Angaben der dena ist das Interesse der Fachleute aus den Handwerksbetrieben an einer Listung bislang jedoch noch sehr verhalten. Das habe vermutlich drei Gründe, meint Christian Stolte, Bereichsleiter Energieeffiziente Gebäude bei der dena: "Einerseits muss sich eine solch neue Möglichkeit ja erst herumsprechen. Dann müssen die interessierten Handwerker erst mal entsprechende Weiterbildungen besucht haben und schließlich hat das Handwerk ja derzeit sehr volle Auftragsbücher." Dennoch stößt die Erweiterung des Expertenkreises auf harsche Kritik. So fürchtet das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) um die Unabhängigkeit der Beratung. Zwar sind auch Handwerker verpflichtet, neutral zu beraten. In der Praxis lasse sich die Neutralitätspflicht aber umgehen, kritisiert das DEN. Handwerker könnten sich gegenseitig Kunden zuschustern. "Dann hat der beratende Kollege kein vorhabenbezogenes Interesse, kann dem ausführenden Kollegen aber einen Vorteil verschaffen. Beim nächsten Mal macht man es dann umgekehrt. Am Ende ist der Kunde der Angeschmierte", sagt DEN-Vorsitzender Hinderk Hillebrands.

Dass der vor allem aus Ingenieur- und Architekturbüros bestehende Verband die Öffnung der Liste kritisiert, wundert nicht - schließlich bekommen die Büros damit neue Konkurrenz. Doch auch der Eigentümerverband Haus & Grund lehnt die neuen Regeln ab. "Die Idee einer unabhängigen Beratung wird damit komplett ausgehöhlt", befürchtet Verbandspräsident Kai Warnecke. Ähnlich sieht das der Verband Privater Bauherren. "Damit werden staatlich geförderte Beratungen zu Akquisitionen", erklärt Hauptgeschäftsführerin Corinna Merzyn.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hält dagegen, dass die gebäudeindividuellen Sanierungsfahrpläne gewerkeübergreifend und computergestützt erstellt werden. Dadurch sei die Unabhängigkeit der Beratung sichergestellt. Zudem führt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle regelmäßig Stichprobenkontrollen durch und überprüft die erstellten Sanierungsfahrpläne hinsichtlich ihrer Plausibilität.

Die Erweiterung leistet nach Meinung des Verbands einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Sanierungsrate. Wenn nämlich Handwerker zur Reparatur etwa einer Heizung oder des Dachs gerufen werden, könnten sie dabei gleich auf die geförderte Beratung hinweisen. Ein Argument, das dena-Experte Stolte für richtig hält. "Tatsächlich ist ein Handwerker oft der erste und naheliegende Kontakt, wenn eine Modernisierung ansteht oder ein Hausbesitzer Fragen rund um den Energieverbrauch hat. So kann die neue Regelung dazu beitragen, dass sich mehr Menschen für eine energetische Sanierung entscheiden", sagt Stolte. Mit der Pflicht zum Nachweis einer umfangreichen Weiterbildung, den stichprobenartigen Kontrollen und der genauen Definition der BAFA-Förderrichtlinie, was eine geförderte Beratung beinhalten muss, seien Qualität und Neutralität der Beratung sichergestellt.

© SZ vom 06.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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