Finanzgesetz:Steuerberater sind Privatsache

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Die Kosten für Steuerberater sind nicht voll absetzbar. Doch die Regierung verspricht, diese Regelung bald zu ändern.

Daniela Kuhr

Steuerzahler haben Pech: Ihre Hoffnung, die Kosten für den Steuerberater schon bald wieder vollständig absetzen zu können, haben sich am Mittwoch zerschlagen. Der Bundesfinanzhof (BFH), das höchste deutsche Gericht, hat nun entschieden, das seit 2006 geltende Abzugsverbot sei rechtmäßig.

Denn das Ausfüllen der Formulare sei zwar nicht leicht, aber durchaus ohne fremde Hilfe zu bewerkstelligen. In dem Fall hatte eine Frau sich dagegen gewehrt, dass sie in ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2006 nicht die gesamten Kosten für ihren Steuerberater absetzen durfte.

Dieser hatte der Frau zunächst die Höhe ihrer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie aus Vermietung und Verpachtung ermittelt. Zusätzlich hatte er ihre Einkommensteuererklärung erstellt.

Das Finanzamt akzeptierte jedoch nur den Teil der Beratungskosten, der für die Ermittlung von Einkünften angefallen war. Die 94,57 Euro, die der Steuerberater für das Erstellen der Einkommensteuererklärung berechnet hatte, berücksichtigte das Finanzamt nicht.

Zu Recht, wie der Bundesfinanzhof jetzt entschied. Bis zum Jahr 2005 konnten Bürger die Kosten für ihren Steuerberater komplett von der Steuer absetzen, also auch die Kosten, bei denen der Fachmann zu privaten Ausgaben beraten hatte, beispielsweise zu Sonderausgaben wie etwa Arztrechnungen.

Die Kosten für den Mantelbogen sind privat

"Seit 2006 ist das nicht mehr möglich. Seither dürfen nur noch solche Beratungskosten angegeben werden, die im Zusammenhang mit einer bestimmten Einkunftsart angefallen sind. "Hat der Steuerberater beispielsweise zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung beraten, lässt sich dieser Teil seiner Kosten absetzen", sagt Ulrich Derlien, Steuerberater bei der Augsburger Kanzlei Sonntag & Partner.

Die Posten werden daher in der Rechnung des Steuerberaters extra aufgeführt." In der Steuererklärung würden sie jeweils bei der zugehörigen Einkunftsart als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angegeben. Insbesondere Freiberufler können das also weiterhin nutzen, aber auch für Arbeitnehmer sind beispielsweise die Kosten für die Berechnung von Dienstreise-Ausgaben oder einer doppelten Haushaltsführung nach wie vor abzugsfähig.

Es ist nur komplizierter geworden

Das Ausfüllen des so genannten Mantelbogens der Steuererklärung dagegen ist nun Privatsache. "Auch wenn der Steuerberater beispielsweise zu einer Planung der Erbschaftsteuer oder zu einer Schenkung beraten hat, sieht das Finanzamt die dafür berechneten Kosten als private an und wird die Berücksichtigung verweigern", sagt Derlien.

Der Gesetzgeber hatte das Abzugsverbot unter anderem damit begründet, dass er das Recht vereinfachen und Ausnahmetatbestände abschaffen wollte. In der Praxis allerdings hat sich das als Irrweg herausgestellt. Sowohl in der Finanzverwaltung als auch bei Steuerberatern beklagt man seither den großen Aufwand, der durch die komplizierte Aufteilung der Kosten entsteht.

Vorerst keine Änderungen

Schwarz-Gelb hat im Koalitionsvertrag bereits angekündigt, das Abzugsverbot wieder rückgängig machen zu wollen, doch bislang ist das noch nicht geschehen. Der Bundesfinanzhof stellt nun klar, dass es dafür auch keine Eile gibt. Zumindest nicht aus rechtlichen Gründen.

Zwar sei es "unbestritten, dass die Einschaltung eines Steuerberaters einem ordnungsgemäßen Ablauf des Besteuerungsverfahrens zugute kommt", heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen X R 10/08). "Daraus folgt aber nicht die verfassungsrechtliche Verpflichtung für den Gesetzgeber, den Abzug von Steuerberatungskosten zwingend als Sonderausgabe zu normieren", so die Richter weiter.

Der Deutsche Steuerberaterverband forderte den Gesetzgeber auf, noch im Jahressteuergesetz 2010 "die Abzugsfähigkeit von privaten Steuerberatungskosten als Sonderausgaben wieder einzuführen". Dazu sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums: "Im Jahressteuergesetz 2010 wird das zwar noch nicht klappen, aber wir sind uns dieses Auftrags aus dem Koalitionsvertrag bewusst und werden ihn erfüllen."

© SZ vom 15.04.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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