Wettbewerbshüter:Kartellamt verhängt wegen Corona deutlich weniger Bußgelder

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Bundeskartellamt in Bonn. Im vergangenen Jahr hat die Wettbewerbsbehörde insgesamt 18 Durchsuchungsaktionen durchgeführt. (Foto: Oliver Berg/dpa)

Die Pandemie hat die Ermittlungen der Wettbewerbsbehörde in den vergangenen Jahren ausgebremst. Das zeigt sich mittlerweile in der Entwicklung der Bußgelder.

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Bonn (dpa) - Das Bundeskartellamt hat im vergangenen Jahr deutlich weniger Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen verhängt als in den Vorjahren. Und in diesem Jahr ging der Trend bislang noch weiter nach unten.

Grund dafür sei, dass die Corona-Pandemie in den vergangenen Jahren die Ermittlungen der Wettbewerbsbehörde ausgebremst habe, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Dienstag in Bonn. So hätten 2021 nur zwei Durchsuchungsaktionen stattfinden können.

Insgesamt verhängte die Wettbewerbsbehörde 2022 noch Bußgelder in Höhe von rund 24 Millionen Euro. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres waren es sogar nur knapp 200.000 Euro. Zum Vergleich: 2021 waren es noch rund 105 Millionen Euro, 2020 rund 358 Millionen Euro und 2019 sogar rund 848 Millionen Euro an Bußgeldern.

Doch rechnet der Kartellamtschef mit einer Trendwende. „Zwar bleibt die Zahl der verhängten Bußgelder im Jahr 2022 als Folge vor allem der Pandemie hinter der Zahl der Vorjahre zurück, aber jetzt läuft die Kartellverfolgung wieder auf Hochtouren“, sagte Mundt.

2022 insgesamt 18 Durchsuchungsaktionen

Im vergangenen Jahr habe die Wettbewerbsbehörde insgesamt 18 Durchsuchungsaktionen durchgeführt. Dies sei die größte Zahl an Durchsuchungen seit Jahren. Auch das erste Halbjahr 2023 verlaufe vielversprechend, sagte Mundt mit Blick auf die Ermittlungen der Behörde. Unter anderem habe die Zahl der Anträge auf Nutzung der Kronzeugenregelung wieder zugenommen. „Kartellverfolgung ist kein Sprint, das ist ein Marathon“, betonte Mundt.

Kritik an der im Bundestag beschlossene Reform des Wettbewerbsrechts, die dem Kartellamt zusätzliche Rechte einräumt, wies der Kartellamtschef bei der Vorstellung des Jahresberichts der Behörde zurück. „Es geht darum Wettbewerb in Märkten wiederherzustellen, wo kein Wettbewerb mehr ist“ sagte Mundt. Die Schwellen für ein Eingreifen seien sehr hoch. Jede derartige Untersuchung werde geraume Zeit in Anspruch nehmen. Und zusätzliches Personal gebe es dafür bislang nicht.

Aus den Reihen der Union war die Neuregelung als „Gift für den Wirtschaftsstandort Deutschland“ kritisiert worden. Künftig könne der Staat in den Markt eingreifen, ohne dass sich Betriebe etwas zuschulden kommen lassen haben.

Die von der Bundesregierung verabschiedete Reform erweitert die Rechte des Bundeskartellamts. Die Behörde soll künftig eine Verzerrung des Wettbewerbes in bestimmten Sektoren identifizieren und Gegenmaßnahmen anordnen können.

© dpa-infocom, dpa:230711-99-359948/3

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