Itzehoe:Tödlicher Jetski-Unfall auf der Elbe: Freispruch

Lesezeit: 1 min

Ein wegen eines tödlichen Jetski-Unfalls auf der Elbe angeklagter Mann sitzt im Amtsgericht. (Foto: Daniel Bockwoldt/dpa/Archivbild)

Überraschung im Prozess um einen tödlichen Jetski-Unfall auf der Elbe bei Kollmar (Schleswig-Holstein): Das Amtsgericht Itzehoe hat am Dienstag einen 46 Jahre...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Itzehoe (dpa) - Überraschung im Prozess um einen tödlichen Jetski-Unfall auf der Elbe bei Kollmar (Schleswig-Holstein): Das Amtsgericht Itzehoe hat am Dienstag einen 46 Jahre alten Angeklagten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der Unfallhergang sei nicht eindeutig zu klären, stellte das Gericht im Anschluss an ein Gutachten fest, das die Verteidigung beantragt hatte.

Das Urteil war eigentlich erst für Mittwoch geplant, wurde nach dem Gutachten aber vorgezogen. Das Gericht habe im Zweifel für den Angeklagten entschieden, teilte Verteidiger Arne Weller mit. Auch die Staatsanwaltschaft habe nach den Schlussfolgerungen des Sachverständigen für Unfallrekonstruktion Freispruch beantragt.

Die Staatsanwaltschaft war zunächst davon ausgegangen, dass der 46 Jahre alte Angeklagte in der Nacht zum 2. August 2020 betrunken und unter Drogen mit einer Begleiterin auf einem Jetski auf der Elbe bei Kollmar im Kreis Steinburg gegen den Leitdamm Pagensand geprallt sein. Die 33-Jährige wurde von Rettungskräften leblos im Wasser gefunden, sie starb trotz Reanimation im Krankenhaus.

Der Gutachter habe „sehr deutlich gemacht, dass von Polizei und Staatsanwaltschaft unzureichend ermittelt worden sei“, sagte Weller. So seien etwa Untersuchungen zu Blut- und Handabriebsspuren am Jetski unterblieben. Auch sei nicht auszuschließen, dass bei der Bergung des Jetskis Beschädigungen entstanden seien, die womöglich die Spuren verfälschten.

Die schweren Hinterkopfverletzungen des Mannes könnten demnach auch entstanden sein, weil er als Beifahrer von dem Wasserfahrzeug gestürzt sei - und nicht durch den Zusammenprall der Köpfe beim Unfall.

Die Gerichtsverhandlung hatte trotz Anhörung mehrerer Zeugen vom Rettungsdienst keine Klarheit zum genauen Unfallgeschehen gebracht. Insbesondere konnte nicht geklärt werden, ob der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt tatsächlich den Jetski lenkte, wie dies die Staatsanwaltschaft annahm, sagte der Anwalt. Zumindest bei der Ausfahrt aus dem Hafen soll die Frau laut Zeugenaussagen am Steuer gesessen haben.

© dpa-infocom, dpa:220705-99-919327/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: