Rudolstadt:Land soll kommunalen Finanzlastenausgleich neu berechnen

Das Behördenschild mit der Aufschrift „Thüringer Rechnungshof“. (Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Der Thüringer Rechnungshof hat die Landesregierung zu einer Neuberechnung des kommunalen Finanzlastenausgleichs aufgefordert. Dabei müssten bestehende Mängel,...

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Rudolstadt (dpa/th) - Der Thüringer Rechnungshof hat die Landesregierung zu einer Neuberechnung des kommunalen Finanzlastenausgleichs aufgefordert. Dabei müssten bestehende Mängel, die zu Lasten der Kommunen gingen, abgestellt werden, teilte der Rechnungshof am Montag in Erfurt mit. Dabei geht es um Kosten, die den Kommunen bei der Erfüllung von Aufgaben entstehen, für die eigentlich der Freistaat zuständig ist und deshalb erstattet werden müssen. Dies betrifft beispielsweise die Aufgaben des Einwohnermeldeamts, des Ordnungsamts, bestimmte Bereiche im Sozialwesen oder in der Umweltverwaltung.

Speziell geht es um den sogenannten Mehrbelastungsausgleich. Die Rechnungsprüfer stellten fest, dass es nicht einmal einen vollständigen Katalog der auf die Kommunen übertragenen Aufgaben gibt. Es stünde also nicht mit Sicherheit fest, ob das derzeitige Berechnungsschema tatsächlich alle übertragenen Aufgaben vollständig und sachgerecht abbildet, bemängelten sie.

Wie sich herausstellte, waren für das überprüfte Ausgleichsjahr 2021 die Ausgleichszahlungen an die Landkreise und kreisfreien Städte um insgesamt rund 10 Millionen Euro zu gering bemessen. Insgesamt waren 2021 rund 306 Millionen Euro an die Kreise und Kommunen ausgereicht worden.

Die Rechnungsprüfer legten diesen Angaben zufolge der Landesregierung und dem Landtag eine Reihe von Vorschlägen vor, „um das Berechnungsschema für zukünftige Ausgleichsjahre zu verbessern und transparenter zu gestalten.“

Das Innenministerium zeigte sich von der Mitteilung des Rechnungshofs irritiert. Noch vor wenigen Tagen habe dieser das Ministerium schriftlich darüber informiert, dass bei der Prüfung von Daten zum Mehrbelastungsausgleich aus den Jahren 2016 bis 2021 „keine wesentlichen Mängel festgestellt“ worden seien. Von der „jetzigen anderslautenden Bewertung“ sei man überrascht.

© dpa-infocom, dpa:220516-99-311296/3

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