Verbraucherschutz im Internet:Neuer Button soll vor Abo-Fallen schützen

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Mit einem speziellen Button will Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger vor kostenpflichtigen Angeboten im Internet schützen. Dieser mache deutlich: "Wenn ich jetzt klicke, kostet es!" Die gesetzliche Regelung ist dringend nötig: zuletzt gingen bei den Verbraucherzentralen monatlich mehr als 20.000 Beschwerden ein.

Daniela Kuhr, Berlin

Abo-Fallen-Betrüger haben es von Mittwoch an schwerer. Am 1. August tritt die sogenannte Button-Lösung in Kraft. Das heißt: Onlinehändler müssen kostenpflichtige Angebote künftig auf ihrer Internetseite mit einem markierten Button versehen. Dieser muss eindeutig beschriftet sein, etwa mit den Worten "kostenpflichtig bestellen" oder "kaufen". Nicht genügen würden Begriffe wie "Anmeldung", "weiter" oder einfach nur "bestellen".

Zudem müssen dem Verbraucher alle wichtigen Angaben, wie zum Beispiel die Mindestlaufzeit seines Vertrags, klar aufgezeigt werden, bevor er seine Bestellung abgibt. Andernfalls kommt kein gültiger Vertrag zustande. "Verbraucher müssen ihre Rechte im Netz kennen", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Sonntag zur Süddeutschen Zeitung. "Der Button macht deutlich: Wenn ich jetzt klicke, kostet es!"

Nach Angaben des Justizministeriums sind in den vergangenen Jahren mehr als fünf Millionen Verbraucher in sogenannte Abo-Fallen getappt. Dabei handelt es sich häufig um betrügerische Geschäftsmodelle mit einer simplen Masche. Mal geht es um Horoskope, mal um Rezepte, mal um Software. Der Verbraucher klickt auf das Angebot in dem Glauben, es sei gratis. Kurz darauf erhält er jedoch eine Mahnung, weil sich irgendwo auf der Internetseite im Kleingedruckten ein Hinweis verborgen hatte, dass es sich entweder doch um ein kostenpflichtiges Angebot handelte; oder dass man mit dem Runterladen der vermeintlichen Gratis-Ware zugleich automatisch einen Vertrag für ein kostenpflichtiges Jahres-Abo abgeschlossen hat.

Mehr als 20.000 Beschwerden monatlich

Nach Angaben der Verbraucherzentralen beschweren sich monatlich mehr als 20.000 Verbraucher über solche Abo-Fallen oder ähnliche Maschen. Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV), sprach deshalb bereits vor Jahren von einer "kriminellen Industrie". So gab es beispielsweise eine Firma, die innerhalb von nur einer Woche 170.000 Rechnungen verschickte, jeweils über den Betrag von 96 Euro. Wenn auch nur jeder Zehnte die Forderung beglichen hat, blieb somit ein Gewinn von rund 1,5 Millionen Euro.

Dabei hätte auch bislang schon kein Verbraucher zahlen müssen. Denn ein Vertrag, bei dem man gar nicht merkt, dass man ihn abschließt, ist unwirksam. Doch genau das ist vielen Betroffenen nicht bewusst. Zudem arbeiten die Firmen oft mit Inkasso-Unternehmen zusammen, die wenig zimperlich vorgehen. Daher zahlten viele Verbraucher häufig einfach nur aus Angst.

Bald EU-weit Pflicht

Die Button-Lösung wird es zunächst in Deutschland, bald aber auch EU-weit geben. Leutheusser-Schnarrenberger hatte sich erfolgreich dafür eingesetzt, den Vorschlag in die europäische Verbraucherrechte-Richtlinie aufzunehmen. Die Mitgliedstaaten haben jedoch bis 13. Dezember 2013 Zeit, das Button-Modell in nationales Recht umzusetzen.

Einigen Unternehmen wäre es offenbar lieber gewesen, die Regelung träte auch in Deutschland erst Ende kommenden Jahres in Kraft. So warnt beispielsweise der Deutsche Industrie- und Handelskammertag davor, dass gerade kleinere und mittlere Betriebe sich der neuen Pflichten noch gar nicht bewusst seien. Anwälte erwarten massenhaft Abmahnungen durch Wettbewerber.

Doch Leutheusser-Schnarrenberger hält dagegen: Durch Abo-Fallen sei viel Vertrauen verspielt worden. Daher führe sie die Button-Lösung schon jetzt ein. "Die Industrie sollte den Verbraucherschutz als ihr eigenes Anliegen begreifen", sagte die Ministerin. "Transparenz im Netz ist auch ein Wettbewerbsvorteil."

© SZ vom 30.07.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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