Umstrittenes Gesetz:Brüssel will die Vorratsdaten

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Überwachen oder Strafe: Die EU verlangt von Deutschland, Telefon- und Internetverbindungen seiner Bürger zu speichern, kann Zweifel an der Methode aber nicht ausräumen.

Cerstin Gammelin

Die Bundesregierung muss mit einem Strafgeld rechnen, sollte sie weiterhin kein Gesetz zur Speicherung von Verbindungsdaten von Telefon-, E-Mail- und Internetkontakten erlassen, wozu sie nach EU-Recht verpflichtet ist. Das kündigte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Montag in Brüssel an.

Jacke eines Demonstranten gegen die Vorratsdatenspeicherung (Archivbild): Deutschland ist im Verzug. (Foto: dapd)

"Wir brauchen endlich einen einheitlichen Ansatz für die gesamte Europäische Union", sagte Malmström. Die EU hatte im Jahr 2006 eine Richtlinie zur verdachtfreien Speicherung von Daten erlassen. Die Daten sollen mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre gespeichert werden, Polizei und Justiz sollen sie nutzen können, um schwere Straftaten besser verfolgen und aufklären zu können.

Die Europäer reagierten damit auf den erhöhten Sicherheitsbedarf nach den schweren Terroranschlägen von Madrid (2004) und London (2006). Die Richtlinie wurde vom Bundestag zunächst mit dem "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen" umgesetzt. Es trat am 1. Januar 2008 in Kraft.

Führende liberale Politiker, darunter Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Burkhard Hirsch, sowie mehr als 34.000 Bürger klagten gegen das Gesetz. Vor einem Jahr erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für nichtig, da es gegen das Fernmeldegeheimnis verstoße.

Zudem bemängelte Karlsruhe, dass aus den Verbindungsdaten intime Rückschlüsse gezogen werden könnten. Malmström zufolge ist nicht nur Deutschland in Verzug. Mindestens zwei weitere Länder hätten die Richtlinie nicht umgesetzt, sagte sie. Irland hat vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt, ein Urteil aus Luxemburg wird im Jahr 2012 erwartet.

Fahndungserfolge und Zweifel

Ungeachtet der Nachzügler legte die Innenkommissarin am Montag einen ersten Erfahrungsbericht vor. Darin ist von Erfolgen, aber auch von Missständen die Rede. Malmström zufolge haben die bisher gespeicherten Daten entscheidend dazu beigetragen, eine europaweite Fahndungsaktion "operation rescue" zu organisieren, die ein internationales Pädophilen-Netzwerk enttarnte, 670 Verdächtige identifizierte und Kinder vor weiterem Missbrauch schützte.

Allerdings gebe es auch "gravierende Mängel", sagte Malmström. Das betrifft vor allem die Sicherheit der Daten. Zwar nannte Malmström keine konkreten Beispiele, aber offenbar sind die Daten aus dem Speicher vor Missbrauch bisher keinesfalls ausreichend geschützt.

EU-Kommissarin Cecilia Malmström kündigte an, die Richtlinie zu überprüfen und klar zu regeln, "wer auf die Daten zugreifen darf, zu welchem Zweck und welche Verfahren dabei zu beachten sind".

Wer trägt die Kosten?

Dem Erfahrungsbericht zufolge halten die meisten europäischen Länder die Speicherung von Vorratsdaten weiterhin für nötig, um Straftäter verfolgen, Opfer zu schützen und Täter bestrafen zu können. Problematisch sei allerdings, wer die Kosten für die Speicherung und die Übermittlung der Daten übernehme.

In einigen Ländern zahle der Staat, in anderen beteiligten sich auch die Unternehmen daran. Innenkommissarin Malmström kündigte an, zu prüfen, ob eine einheitliche Regelung innerhalb der EU möglich sei.

© SZ vom 19.04.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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