Nordrhein-Westfalen will bei der Innenministerkonferenz an diesem Dienstag einen Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Alle Telekommunikations- und Internetdaten sollten sechs Monate lang gespeichert werden, erläuterte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa.
Die Inhalte von Gesprächen oder Internetseiten sollten jedoch nur unter strengen Auflagen von Sicherheitsbehörden abgerufen oder gespeichert werden. Die Innenministerkonferenz beschäftigt sich in Frankfurt zwei Tage lang mit der umstrittenen Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze und der Vorratsdatenspeicherung.
Auch Baden-Württembergs SPD-Innenminister Reinhold Gall will eine solche Lösung unterstützen: "Wir haben eine Sicherheitslücke seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Die Sicherheitslücke muss geschlossen werden, da raten uns alle Fachleute zu", erklärte Gall. Er könne sich eine Speicherung der Verbindungsdaten für sechs Monate vorstellen. Doch dürften die Daten nur für eine kleine Zahl besonders schwerer Verbrechen genutzt werden. "Ich halte es für mehrheitsfähig", sagte der Innenminister.
Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung kassiert. Die Richter hatten vom Gesetzgeber restriktive Kriterien für die Nutzung und bessere Sicherheitsvorkehrungen zur Speicherung der Daten verlangt.
"Der Wegfall der Mindestspeicherfrist für Telekommunikationsdaten hat zu einer gravierenden Schutzlücke im Kampf gegen Terrorismus, Kinderpornografie, sexuellen Missbrauch von Kindern sowie bei der Aufklärung von Mord und Totschlag geführt" kritisierte Jäger.
Der Streit innerhalb der schwarz-gelben Bundesregierung um eine gesetzliche Regelung dürfe nicht länger auf dem Rücken potenzieller Opfer ausgetragen werden.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will Daten erst bei einem Anfangsverdacht speichern, stößt damit aber auf Widerstand bei Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und der Unionsfraktion. "Wo nichts ist, kann auch nichts gespeichert werden", hielt auch Jäger dagegen.
Konkrete Gefahr für Leib und Leben
Auch die EU verlange eine sechsmonatige Mindestspeicherung. Jäger schlägt aber vor, dass Nachrichtendienste Telekommunikations- und Internetverkehrsdaten nur unter festen Voraussetzungen bekommen.
Dazu zählten Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Darüber soll eine unabhängige Instanz wie die G-10-Kommission des Bundestags entscheiden, die über Einschränkungen des Post- und Fernmeldegeheimnisses wacht.