Leistungsschutzrecht:Google kürzt Suchergebnisse von mehr als 200 Nachrichtenseiten

Lesezeit: 2 min

  • Eskalation im Streit um das Leistungsschutzrecht: Google wird künftig die Nachrichtenseiten einiger Verlage bei Google News und in den Suchergebnissen nur noch mit der Überschrift anzeigen.
  • Auf Vorschaubilder und Snippets wolle Google künftig verzichten, um juristische Risiken zu vermeiden.
  • Betroffen sind alle Verlage, die von der VG Media vertreten werden, darunter Angebote von Axel Springer und Burda. Süddeutsche.de gehört nicht dazu.

Google kürzt Suchergebnisse von VG-Media-Verlagen

Im Streit um das Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverlage in Deutschland wird Google bestimmte Medieninhalte künftig deutlich weniger umfangreich darstellen. Online-Artikel von Verlagen, die von der VG Media vertreten werden, werden vom 9. Oktober an auf Google News und bei der allgemeinen Google-Suche nur noch mit der Überschrift angezeigt und verlinkt. Das kündigte Philipp Justus, Chef von Google Deutschland, in einem Blogeintrag an. "Die Webseiten werden von uns nicht aus dem Index genommen, sondern weiterhin bei Google auffindbar sein", sagte Justus. "Es entfallen allerdings die Textanrisse sowie ein mögliches Vorschaubild." Mit der Änderung reagiere Google auf die Rechtsunsicherheit, die nach der Verabschiedung des LSR entstanden sei, sowie auf die Klage der VG Media, erklärte Justus. "Wir sind der Meinung, dass unsere Angebote nicht gegen das LSR verstoßen, manche Verlage sehen das aber anders."

Für die VG Media "erpresst" Google mit diesem Vorgehen die Verlage. "Google diskriminiert damit diejenigen Verleger, die ihr Presseleistungsschutzrecht zivilrechtlich durchzusetzen versuchen", heißt es in einer Mitteilung der Verwertungsgesellschaft. Keiner der bei der VG Media organisierten Verlage habe Google aufgefordert, die verlegerischen Inhalte auf irgendeiner der Google-Oberflächen nicht mehr anzuzeigen. Die VG Media sieht die Verantwortung beim Bundeskartellamt, die Strategie von Google zu überprüfen. Eine entsprechende Beschwerde der Verwertungsgesellschaft hatte die Behörde aber bereits im August abgewiesen.

Um welche Webseiten geht es?

Betroffen sind 170 Verleger-Websites in Deutschland, darunter Angebote von Axel Springer, Burda, Funke, Madsack und M. DuMont Schauberg. Weiterhin stehen 20 Sites von TV-Sendern sowie 59 Angebote von Hörfunkstationen auf der Liste der Verwertungsgesellschaft VG Media, die ihre Rechte aus dem LSR-Gesetz übertragen haben und gegen Google vorgehen. Andere Verlagsportale wie spiegel.de, faz.net, Südddeutsche.de, handelsblatt.com und zeit.de, die nicht ihre Rechte aus dem LSR an die VG Media abgetreten haben, werden weiterhin wie gewohnt mit Textausrissen ("Snippets") und Vorschaubildern ("Thumbnails") auf den Google-Seiten angezeigt. Andere Angebote verkürzt Google nun auf die Überschrift und den Link zum Originalartikel.

Warum macht Google nicht weiter wie bisher?

Justus betonte, Google habe sich gewünscht, den Internetnutzern und Zeitungslesern weiterhin auch Textanrisse und Vorschaubilder von allen Verlagen liefern zu können. Nach einer Klage der VG Media gegen Google gehe man davon aus, dass die "entgeltfreie Darstellung" der Snippets nicht gewünscht sei. Deshalb kürze Google aber die Inhalte auf die Überschrift und den Link zum Originalartikel - um juristische Risiken zu minimieren. Auf der anderen Seite habe das Bundeskartellamt klar festgestellt, dass Google nicht verpflichtet werden könne, LSR-Inhalte einzukaufen. Im Gegensatz zu kleineren Suchmaschinen habe Google sich aber bewusst dafür entschieden, die Inhalte der betroffenen Verlage nicht aus dem Index zu nehmen oder zu benachteiligen. "Wir werden nicht unseren Algorithmus ändern."

Was ist das Leistungsschutzrecht?

Das LSR erlaubt Verlagen, von anderen Unternehmen eine Lizenzgebühr für die Verwendung ihrer Inhalte im Internet zu verlangen. Dabei geht es vor allem um Suchmaschinen und automatisierte Nachrichtensammlungen, die Verlagstexte verwenden. Allerdings können einzelne Wörter weiterhin lizenzfrei verwendet werden. Darunter fällt den Kommentaren zum LSR zufolge auch eine verlinkte Überschrift.

© Süddeutsche.de/dpa/mahu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: