Gerichtsstreit um Facebook-Anteile:Zuckerberg-Gegner verliert den nächsten Anwalt

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Der ehemalige Programmierer Paul Ceglia will 84 Prozent von Facebook, die ihm Mark Zuckerberg 2003 angeblich versprochen hatte. Doch an seiner Glaubwürdigkeit gibt es Zweifel, inzwischen legt bereits der dritte Anwalt sein Mandat nieder.

Paul Ceglia ist derzeit wahrscheinlich der bekannteste Holzhändler Amerikas: Der ehemalige Programmierer behauptet, ihm stünden 84 Prozent am sozialen Netzwerk Facebook zu. Dabei beruft er sich auf eine Abmachung vom April 2003. In dieser habe ihn Facebook-Mitgründer Mark Zuckerberg mit der Entwicklung der Internetseite beauftragt und ihm dafür Anteile zugesagt.

Facebook-Chef Mark Zuckerberg: Streit um eine Vereinbarung aus dem Jahre 2003. (Foto: REUTERS)

Inzwischen scheinen aber nicht einmal mehr Ceglias Anwälte an einen gerichtlichen Erfolg zu glauben: Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtet, hat sich nun bereits der dritte Anwalt von dem Fall zurückgezogen. Jeffrey Lake gab keine Gründe an, weshalb er Ceglia nicht mehr vertreten möchte.

Im Zentrum der Klage ist ein Vertrag mit Zuckerberg vom April 2003, den Ceglia als Beweisstück vorgelegt hat und der auch im Netz einzusehen ist. In dem Papier wird festgelegt, dass Ceglia für 1000 Dollar 50 Prozent von "The Face Book" kauft und der Anteil täglich um ein Prozent steige, wenn die Plattform nicht zum 1. Januar 2004 online geht. Bis zum Start am 4. Februar 2004 habe sich der Anteil des Programmierers an Facebook damit auf 84 Prozent erhöht.

Facebook hat eingeräumt, dass Ceglia 2003 für den damaligen Harvard-Studenten Zuckerberg Programmierarbeiten übernahm. Die Anwälte des Unternehmens argumentieren aber, diese hätten sich auf das Portal StreetFax.com bezogen.

Zum damaligen Zeitpunkt habe es noch keine Pläne für ein Portal mit dem im Vertrag erwähnten Namen "The Face Book" gegeben. Zuckerberg entwickelte im Herbst 2003 einen Facebook-Vorgänger, den er jedoch zunächst Facemash nannte.

Kein Zugang zu den E-Mail-Konten

Das Unternehmen wirft Ceglia deshalb die Fälschung des Vertrags vor und gibt an, inzwischen im Besitz der Originalvereinbarung zu sein, in der sich keine Facebook-Klauseln finden sollen.

Weitere Klarheit könnten die E-Mails aus der Zeit schaffen. Ceglia hatte erklärt, die Korrespondenz mit dem Facebook-Gründer damals über einen Webmail-Dienst geführt und den Inhalt der E-Mails in einem Word-Dokument gespeichert zu haben.

Er lehnt allerdings die gerichtliche Aufforderung ab, Zugang zu den E-Mail-Konten zu gewähren, die er seit 2003 benutzt. Deshalb droht ihm nun eine Geldbuße - und ein weiterer Verlust der Glaubwürdigkeit.

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