Frist für umstrittene Speicherung:Brüssel drängt auf Vorratsdaten-Gesetz

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Die EU-Kommission macht Druck auf die Bundesregierung: Innerhalb von zwei Monaten soll die schwarz-gelbe Koalition eine Neuauflage des umstrittenen Gesetzes zur anlasslosen Speicherung von Kommunikationsdaten verabschieden. Gelingt dies nicht, drohen Strafzahlungen.

Die EU-Kommission erhöht den Druck auf Deutschland, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen.

Dürfen deutsche Behörden bald auf anlasslos gespeicherte Kommunikationsdaten zugreifen? Die EU hat Deutschland nun eine Frist gesetzt, die umstrittene Richtlinie umzusetzen. (Foto: AP)

Deutschland sei eine Frist von zwei Monaten gesetzt worden, um die entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen, teilte die Kommission a in Berlin und Brüssel mit. Es geht es um die anlasslose Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten zur Kriminalitätsbekämpfung.

In der schwarz-gelben Bundesregierung ist eine Neuregelung äußerst umstritten - eine Lösung des seit Monaten währenden Konfliktes zwischen Union und FDP ist nicht in Sicht. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die alte Regelung, nach der die Daten sechs Monate lang gespeichert wurden, im März 2010 gekippt.

Innerhalb der Bundesregierung ist FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für eine Neuregelung zuständig. Die Justizministerin will die Daten aber nicht anlasslos sechs Monate lang speichern lassen, sondern nur bei einem konkreten Verdacht sichern. Das lehnt die Union als vollkommen unzureichend ab.

Strafzahlung droht

Die EU-Kommission hatte bereits Mitte Juni ein Aufforderungsschreiben an Deutschland geschickt. Nun leitete sie die zweite Stufe des so genannten Vertragsverletzungsverfahrens ein. Handelt Deutschland nicht, droht eine Strafzahlung. Die EU-Kommission bekräftigte, die EU-Richtlinie schreibe zwingend vor, Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung zu speichern. Neben Deutschland wurde auch Rumänien eine Frist zur Neuregelung gesetzt.

Die Speicherung von Daten war am Donnerstag auch im Bundestag Thema, das mit den Stimmen der Koalition eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschloss.

Aus dem Gesetz gestrichen wurde dabei eine Höchstdauer für die Speicherung von Daten zur Abrechnung zwischen Telekom-Anbietern. Diese sei ohne Begründung in letzter Sekunde aus dem Regelwerk gekippt worden, bemängelte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. 'Hier hätte ein Schlupfloch geschlossen werden müssen." Der erste Entwurf hatte eine Befristung auf drei Monate vorgesehen.

Streit um Abrechnungsdaten

Auch von den Grünen kam scharfe Kritik. Das Gesetz bedeute einen "weiteren Abbau des Datenschutzes von Telefon- und Internet-Kunden", sagte die Partei-Vorsitzende Claudia Roth. Stattdessen schaffe es "die Voraussetzungen für eine Vorratsdatenspeicherung light".

Kritiker argumentieren, eine Auslassung der Speicherfrist könnte dazu führen, dass Provider die Daten ihrer Kunden länger als nötig sichern. Weil zu diesen Informationen auch Verbindungsdaten gehören, könnten Behörden theoretisch ebenfalls für Ermittlungszwecke.

Unionspolitiker wiesen die Kritik zurück: Man habe den Verweis auf die Vorratsdatenspeicherung gestrichen, nicht hinzugefügt, zitiert heise.de den CDU-Politiker Thomas Jarzombek.

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