Das Gutachten des Max-Planck-Instituts wird den verhärteten Streit um die Vorratsdatenspeicherung nicht lösen. Das lassen die ersten Reaktionen befürchten. Wegen unzureichender Datenbasis habe die Studie keine Relevanz, verkünden einhellig Bundesinnenministerium und Bundeskriminalamt.
Man verharrt also in den ideologischen Schützengräben, noch bevor man das 270-Seiten-Papier (pdf) wirklich gelesen hat.
Hätte man das Werk studiert, hätte man erkannt: Den Wissenschaftlern war bewusst, dass ihre statistische Grundlage schmal war - weshalb sie die Entwicklung in Nachbarländern hinzuzogen, vor allem aber ausführliche Interviews mit Praktikern führten.
Die Kinderporno-Mär
Am Ende liefert die Studie Argumente für beide Seiten: Beim Computerbetrug ist die Aufklärung ohne Vorratsdatenspeicherung schwierig. Doch dass sich Kinderpornographie damit wirksamer bekämpfen ließe, dies hat das Gutachten als Mär enttarnt.
Bevor Bundesinnenminister Friedrich die Arbeit als unzureichend ablehnte, hätte er zudem das Vorratsdaten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachlesen sollen. Dessen Logik gebietet keineswegs, dass die Gegner der Datenspeicherung nachweisen müssten, sie sei entbehrlich - sondern die Befürworter deren Nutzen.
Das Anlegen von Kommunikationsprofilen ist ein tiefer Eingriff in die Grundrechte der Bürger. Der aber ist nur durch einen handfesten Gewinn an Sicherheit zu rechtfertigen. Diesen Beweis muss erbringen, wer wieder speichern lassen will.
In diesem Punkt hat die Studie Klarheit gebracht: Die Schreckensszenarien, die Innenministerium und BKA einst nach dem Karlsruher Urteil verbreiteten, entbehren nun wirklich der Grundlage.