Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:Rundfunkgebühren für internetfähige Computer sind rechtens

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Wer einen PC mit Internet-Anschluss hat, muss Rundfunkgebühr zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen. Mit der neuen Rundfunkgebühr spielt es ab 2013 allerdings keine Rolle mehr, ob man überhaupt ein empfangsfähiges Gerät hat.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen Rundfunkgebühren für internetfähige PCs abgewiesen. Die Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zur Entscheidung an. Er sei durch die Erhebung der Gebühren nicht in seinen Grundrechten verletzt, hieß es zur Begründung am Dienstag. (Az. 1 BvR 199/11)

In dem konkreten Fall nutzt der Rechtsanwalt den PC in seiner Kanzlei unter anderem für Internet-Anwendungen, empfängt damit aber nach seinen Angaben keine Rundfunksendungen und verfügt auch nicht über herkömmliche Empfangsgeräte. Das Verfassungsgericht argumentierte unter anderem, die Erhebung der Gebühr sei erforderlich für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dabei sei die Gebührenpflicht für internetfähige PCs - wie schon vom Bundesverwaltungsgericht festgestellt - nicht unverhältnismäßig. Zugangssperren seien kein ebenso wirksames Mittel, weil sie umgangen werden könnten. Allerdings ist die Erhebung der Gebühr gekoppelt an bestimmte Geräte eh ein Auslaufmodell.

Am 1. Januar 2013 wird sie durch den neuen Rundfunkbeitrag abgelöst. Dann fallen für Wohnungen und Betriebstätten Rundfunkbeiträge unabhängig davon an, ob dort überhaupt Fernseher, Radios oder internetfähige Computer und Smartphones vorhanden sind.

Neuregelung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Diese Neuregelung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag will ein Passauer Jurist mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München stoppen. Die ARD erkennt in der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu internetfähigen PCs dennoch eine grundsätzliche Bedeutung.

"Das Bundesverfassungsgericht betont in diesem Beschluss die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als herausragendes Rechtsgut", erklärte SWR-Justitiar Hermann Eicher, der in der ARD federführend für das Gebührenrecht zuständig ist. Zugleich hätten die Richter Verschlüsselungsmodellen, die von Kritikern des neuen Rundfunkbeitrags immer wieder als Alternative genannt würden, eine klare Absage erteilt. Eicher sieht darin auch "wertvolle weitere Hinweise" für die Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

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