Datenschutzbeauftragte Voßhoff:EuGH fordert Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten

Joachim Jacobs, von 1993 bis 2003 Datenschutzbeauftragter, hatte noch um die 60 Mitarbeiter, listet Voßhoff auf. Aber zu Jacobs Zeiten steckte das Internet noch in den Kinderschuhen. Google, Facebook, Twitter waren kaum gegründet. Von einem Geheimdienst mit dem Kürzel NSA hatten nur Spezialisten eine Ahnung.

Jetzt steht die Behörde zudem vor dem größten Umbau ihrer Geschichte. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes muss die Bundesdatenschutzbeauftragte "völlig unabhängig" werden. Dafür soll sie aus der Zuständigkeit des Innenministeriums herausgelöst und in eine "oberste Bundesbehörde" umgewandelt werden. Ein Schritt, der allgemein begrüßt wird. Ein Gesetz dafür liegt auch schon vor.

Experten hatten jedoch einiges an dem Gesetz auszusetzen. Nicht nur, dass gerade mal sechs neue Planstellen vorgesehen sind, um den zusätzlichen Verwaltungsaufwand abzudecken. Was Voßhoff für "einen Witz" hält.

Die Bundesbeauftrage soll auch weiterhin keine Möglichkeit haben, in den Bereichen Post- und Telekommunikation Bußgeld zu verhängen und durchzusetzen. Und wenn es auf eine Aussage der Bundesbeauftragen vor Gerichten oder parlamentarischen Untersuchungsausschüssen ankommt, sollte sie sich mit der Bundesregierung erst ins Einvernehmen setzen müssen, braucht also eine Aussagegenehmigung. Ihr Vorgänger Peter Schaar warnt schon seit einiger Zeit vor diesem "Maulkorb" für die Bundesbeauftragte.

Mit dem Ziel der "völligen Unabhängigkeit" sei das kaum vereinbar, sagten die meisten Experten in einer öffentlichen Anhörung des Bundestages Anfang Dezember. Und das sagte dort auch Andrea Voßhoff.

"Benehmen" statt "Einvernehmen"

Immerhin: Mit diesem Einwand setzten sich die Kritiker durch. Kurz bevor der Bundestag das Gesetz an diesem Donnerstag verabschieden sollte, änderten die Abgeordneten der Koalition die Vorlage. Jetzt ist nur noch von "Benehmen" statt "Einvernehmen" die Rede - Voßhoff muss demnach die Regierung also lediglich konsultieren.

Eigentlich ein Erfolg. Doch Voßhoffs Kernanliegen war auch in der Ausschussanhörung ein anderes. In ihrem Eingangsstatement spricht sie fast ausschließlich über die zu dünne Personaldecke in ihrem Haus. Das sei ihr "ein besonderes Anliegen". Die Personalausstattung sei zu knapp, um funktionsfähig zu sein. Sie entspreche "nicht den Vorgaben, die der Europäische Gerichtshof" zum Ausdruck gebracht habe, als der die "völlige Unabhängigkeit" der Behörde eingefordert habe.

Ein Jahr hat Voßhoff schon verloren. Der Haushalt für das kommende Jahr ist verabschiedet. Mehr Geld für neue Stellen findet sich darin nicht. Die Datenschützer im Land fragen sich, ob sie jetzt ein weiteres Jahr damit verbringen will, mehr Personal zu fordern.

Natürlich, mehr Leute sind immer gut, findet auch Rena Tangens von Digitalcourage. Aber so mancher Landesdatenschutzbeauftrage hätte weitaus weniger Personal mit einem noch breiteren Aufgabenspektrum, sagt sie. Deren Wirkung sei dennoch um ein Vielfaches größer als die der Bundesbeauftragten. Auch weil die Mitarbeiter in den Ländern oft technisch versierter und engagierter seien. "Uns fehlt die Stimme von Frau Voßhoff."

Es klingt wie ein Hilferuf. Vielleicht sollte Andrea Voßhoff ihn erhören. Dass es sich lohnen kann, zeigt Dobrindts Maut-Gesetz. Die umstrittene Riesen-Datei ist inzwischen raus aus dem Gesetz.

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