83-Jährige verklagt Apple:Glastür der Schmerzen

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Eine 83-jährige New Yorkerin verlangt eine Million Dollar Schadenersatz, weil sie sich an der Glastür eines Apple-Stores die Nase gebrochen hat. Seltsame Idee? Die Frau ist nicht allein: Fünf ungewöhnliche Klagen aus dem IT-Bereich.

Johannes Kuhn

Apple-Store (Symbolbild): "Hightech-Architektur" mit Folgen. (Foto: AFP)

Ob eine 83-jährige New Yorkerin zielgerichtet auf ihren neuen Mac zusteuerte, als sie gegen die Glastür des Apple-Stores in Manhasset auf Long Island lief und sich die Nase brach? Wir werden es niemals erfahren (offiziell wollte die Frau ein iPhone umtauschen), wohl aber, dass die Dame Apple verklagt hat, wie die New York Post berichtet.

Eine Million Dollar Schadenersatz möchte die Dame, weil das Unternehmen lernen müsse, dass die "Hightech-Architektur" (O-Ton ihres Anwalts) auch Gefahren für einige Menschen berge - in diesem Falle die komplett verglaste Front des Apple-Stores.

Strittig ist, ob die am Geschäft angebrachten Aufkleber auf der Glasfassade bereits vorher dort waren oder quasi als Apple-Schuldeingeständnis zu werten sind - und ob die 83-Jährige, wie einige böswillige Kommentatoren vermuten, mit Hilfe der angegebenen 75.000 Dollar Arztkosten nun 40 Jahre jünger aussieht.

Den Kommentaren im Netz nach zu urteilen ist ihr zumindest die Wut der Apple-Fans sicher, obwohl sie laut Klageschrift ( pdf hier) bleibende Schäden davontragen wird.

Ob dies eine Millionenklage rechtfertigt? Zur Verteidigung der Seniorin mit den hohen Forderungen sei gesagt: Es gab schon ungewöhnlichere Klagen im IT-Bereich:

[] 2010 verklagte eine Frau aus Los Angeles Google, weil der Kartendienst Google Maps die Fußgängerin angeblich auf eine falsche Straße gelotst hatte - einen mehrspurigen Highway. Bei der Überquerung war die Frau angefahren worden. Ein Gericht in Salt Lake City wies die Klage ab.

[] 2005 reichte die Recording Industry Association of America (RIAA) Klage gegen eine 83-Jährige ein. Die Frau habe angeblich 700 urheberrechtliche Songs in einer Tauschbörse zur Verfügung gestellt. Das Problem: Die Frau hatte nach Angaben der Familie keinen Computer und war bereits seit längerem tot. Die RIAA ließ sich allerdings zunächst nicht einmal durch die Sterbeurkunde davon überzeugen, die Klage zurückzuziehen.

[] 2002 verklagte eine niederländische Frau Intel und das Wirtschaftsministerium ihres Landes. Die Begründung: Die Hochfrequenzstrahlung der Pentium-Prozessoren würde bei ihr - anders als die 486er-Chips - Ausschlag verursachen. Allerdings fand sich kein Gericht, das ihre Klage annahm.

[] 2003 sah sich eine Schule in Chicago, die als Pionier-Einrichtung in Sachen Internet-Ausstattung galt, der Klage eines Elternpaares ausgesetzt. Diese argumentierten, Wlan-Verbindungen (in der Schule immerhin bereits seit 1995 ohne Nebenwirkungen eingesetzt) würden die Gesundheit ihrer Kinder gefährden.

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