Schulnoten:Her mit der Eins oder wir holen unseren Anwalt!

Zeugnis-Noten

Wer entscheidet über die Noten? Der Lehrer oder die Richterin?

(Foto: dpa)

Angeblich verklagen Eltern bei einem schlechten Zeugnis heute schnell mal den Lehrer. Und Schulrechtskanzleien machen dieser Tage ein Riesengeschäft. Aber stimmt das?

Von Bernd Kramer

Die Abiturientin aus Hamburg war ein Ass im Fach Politik, Halbjahr für Halbjahr hatte sie stets zwischen Eins und Zwei stehen. Der 17. Juni 2014 lief dann allerdings überhaupt nicht gut.

In ihrer mündlichen Abiturprüfung soll die Schülerin in Englisch über die industrielle Revolution referieren. Das Urteil der drei Lehrer, die die Prüfung abnehmen, fällt aber eher mäßig aus. Die Abiturientin habe ihren Vortrag zwar "frei und sehr sicher gehalten", aber "Teile der Aufgabenstellung außer Acht" gelassen und "auch nicht hinreichend durchdrungen", schreiben die Prüfer in ihrer Bewertung. Note: 9 Punkte, eine gute Drei.

Nur eine Drei?

Am selben Tag schreibt der Vater der Schulleiterin eine Mail. Er sehe sich gezwungen, das Prüfungsergebnis "gerichtlich überprüfen zu lassen". "Die Note passt in keiner Weise zu den bisher von meiner Tochter erzielten Leistungen".

Das Klischee der Helikopter-Eltern

Eltern lassen nicht mehr los, überwachen jeden Schritt und wenn es in der Schule einmal kritisch wird, stehen sie reflexhaft und durch nichts zu erschüttern auf der Seite ihrer Kinder, egal wie evident es ist, dass der Lehrer mit seiner Einschätzung vollkommen richtig liegt: Dieses Bild zeichnen zumindest viele Medien, die genüsslich über die Schrullen der vermeintlichen Helikopter-Eltern berichten, die angeblich im Dauereinsatz über ihren Kindern kreisen. Und die Noten, so lautet das Klischee, werden im Gerichtssaal von den Anwälten ausgehandelt.

Der Schulrechtsexperte Thomas Böhm bildet Lehrerinnen und Lehrer in juristischen Fragen weiter - und sieht wachsenden Bedarf nach Beratung unter den Pädagogen. Vor kurzem ist sein Buch erschienen. "Diese Note akzeptieren wir nicht", lautet der Titel. Auch Böhm hat den Eindruck: Die Eltern konsultieren heute gern mal den Advokaten, um dem Nachwuchs zu einem besseren Zeugnisschnitt zu verhelfen. Die Auseinandersetzungen an den Schulen würden rabiater. "Es gibt eine wahrnehmbare Gruppe in der Elternschaft, die schnell rechtlich argumentiert", meint Böhm. Und manchmal würden Mütter und Väter sogar die ganz große Keule schwingen und auf die Würde des Menschen verweisen, die sie durch eine Zweiminus nachhaltig verletzt sehen.

Allein: Stimmt dieser Eindruck? Sind Fälle wie die des Hamburger Vaters, der der Schule gerichtliche Schritte gegen das Abi seiner Tochter androhte (Schnitt: 1,6), tatsächlich ein Massenphänomen?

Eltern können sich über ein Zeugnis beschweren, das passiert in der Regel sehr informell, mit einem Anruf bei der Schule oder einem Besuch in der Sprechstunde der Lehrerin. Wie oft, wird daher auch nicht erfasst. Wollen sie ein Zeugnis ändern, müssen die Erziehungsberechtigten hingegen förmlich Widerspruch einlegen. Erst wenn sie damit keinen Erfolg haben, können sie vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Tendenz: unklar

Erkundigt man sich bei den Kultusministerien der Länder nach der Zahl dieser Widerspruchsverfahren, ergibt sich allerdings kein eindeutiger Trend. Rheinland-Pfalz, das Saarland, Bayern, Sachsen und Schleswig-Holstein erfassen die Zahl nicht einmal - was eher dagegenspricht, dass das Helikopter-Eltern-Problem besonders drängend ist. Aus Sachsen-Anhalt heißt es, im vergangenen Jahr habe es keinen Widerspruch gegen ein Schulzeugnis gegeben. Die Tendenz sei sogar "ausgehend von Einzelfällen rückläufig". Das Kultusministerium in Baden-Württemberg gibt an, im vergangenen Jahr habe es etwa 115 Widersprüche gegen Schulzeugnisse gegeben, 25 davon mündeten in Klagen.

Am gründlichsten erfasst wird die Zahl offenbar in Nordrhein-Westfalen: Die zuständigen Bezirksregierungen melden auf SZ-Anfrage für 2018 zusammen 694 Zeugniswidersprüche. Bei 2,5 Millionen Schülerinnen und Schülern im bevölkerungsreichsten Bundesland ist das immer noch eine kleine Zahl. Die Tendenz: mancherorts fallend, andernorts steigend, alles in allem unklar. Dass die Anwälte in diesen Zeugniswochen in den Schulen der Republik ein- und ausgingen und in die Rektorenzimmer Klageschriften über Klageschriften einflatterten - das scheint jedenfalls ein Zerrbild zu sein.

Ilka Hoffmann, die im Vorstand der Bildungsgewerkschaft GEW für den Bereich Schule zuständig ist, kommt zu einer ähnlichen Einschätzung. "Wir beobachten keine Zunahme und in der Regel lassen sich Konflikte um Noten in beiderseitigem Interesse lösen", sagt sie. "Zugenommen hat höchstens, dass Eltern nachfragen, wenn ihr Kind einen blauen Brief bekommt und es Probleme in der Schule gibt. Das ist aber eine positive Entwicklung." Nichtsdestotrotz: Auf manche unerfahrene Lehrkraft könne das Engagement der Eltern hin und wieder bedrohlich wirken, glaubt Hoffmann.

Dass am Ende so wenige Fälle vor Gericht landen, hat womöglich damit zu tun, dass die Aussichten für die Eltern eher schlecht sind. Die Erfolgschance liege "bei den veröffentlichten schulrechtlichen Gerichtsentscheidungen nach meiner langjährigen Beobachtung deutlich unter 50 Prozent", schreibt Schulrechtsexperte Thomas Böhm in seinem Buch. Das hänge wohl damit zusammen, dass die Kontrollmöglichkeiten der Richter "wegen der weiten pädagogischen Handlungsspielräume begrenzt" seien.

Hat der saloppe Spruch des Lehrers die Leistung verfälscht?

Auch die Richter in Hamburg haben die Abiturientin nicht noch einmal zur industriellen Revolution abgefragt. Sie prüften nur, ob einer der Prüfer die Schülerin mit einer flapsigen Bemerkung so sehr aus dem Konzept gebracht hat, dass sie nicht mehr voll leistungsfähig war.

Beim Plaudern vor der Prüfung hatte sich herausgestellt, dass die ältere Schwester der Schülerin bei einem der Lehrer vor einigen Jahren im Unterricht war. Wie es der Schwester gehe - und ob sie immer noch so schlank wie damals sei, fragte der Prüfer. Diese "anzügliche Bezugnahme auf ihre Schwester", schreibt der Anwalt, habe seine Mandantin "stark irritiert, so dass sich die Widerspruchsführerin die gesamte Prüfung über unwohl fühlte, weil ihre Schwester nach ihrem Empfinden von einem älteren Prüfer zum weiblichen Begierdeobjekt degradiert worden war."

Die Mutter sagte sogar vor Gericht aus, die Tochter habe nach der Prüfung einen desolaten Eindruck gemacht und sei so durchgeschwitzt gewesen, dass man ihr neue Kleidung habe kaufen müssen.

Das Gericht war trotzdem wenig beeindruckt. Ob es wirklich die Frage des Lehrers war oder der Schock über die Note, die die Schülerin so aufgewühlt hatte, sei nicht mehr zu klären. Für eine "hemmende Verwirrung oder Verunsicherung" in der Prüfung, heißt es im Urteil vom 22. März 2017, gebe es keinen Hinweis. Im Gegenteil, die Schülerin habe einen sehr flüssigen Vortrag gehalten. Im Protokoll der Lehrer heißt es, sie sei ihnen "mit Ruhe, Gelassenheit und Humor" begegnet.

Die Bemerkung des Lehrers fanden die Richter zwar "unangemessen", sie dürfte aber "lediglich ungeschickt und beiläufig gewesen" sein "und nicht zur Leistungsverfälschung in der nachfolgenden Prüfung" geführt haben. Mit dem Inhalt des Referats selbst befassten sich die Richter nicht. Lapidar schreiben sie nur: "Das Gericht kann sich nicht an die Stelle der Prüfer setzen."

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